Aufgrund dieser Anträge wurden durch die TU Berlin bisher rund zehn Millionen Euro ausgezahlt. Voraussichtlich werden weitere fünf Millionen Euro hinzukommen. Hierfür wurden der TU Berlin von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Ende 2013 bereits elf Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Damit diese Fülle berechtigter Ansprüche überhaupt in angemessener Zeit