Bisher waren solche Internetübertragungen nur im Zusammenhang mit einer gleichzeitigen Übertragung in einem Fernsehprogramm oder nach einer Meldung beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) möglich. Mit diesem Entscheid anerkennt der Bundesrat das Internet als zusätzlichen Verbreitungskanal in der Konzession der SRG. Faktisch hat die SRG damit die Möglichkeit, neue Sender direkt auf dem Internet zu schaffen. Dieser Entscheid destabilisiert den Medienmarkt in der Schweiz zusätzlich
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