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Deutschland unterzeichnet Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention

Individualbeschwerderecht ermöglicht Kindern Klage bei Verletzung ihrer Rechte

(lifePR) (Osnabrück, )
Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet heute in Genf als einer der ersten Staaten ein Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention, das Kindern bei einer Verletzung ihrer Rechte eine Klage vor Gericht ermöglicht. Dieses Individualbeschwerderecht hatte die UN-Generalversammlung am 19. Dezember letzten Jahres verabschiedet.

»Das neue Zusatzprotokoll ist ein Meilenstein für den Schutz der Kinderrechte, weil es Kinder mit Erwachsenen rechtlich gleichstellt«, erklärte Danuta Sacher, Geschäftsführerin des internationalen Kinderhilfswerkes terre des hommes. »Wir begrüßen, dass Deutschland zu den Erstunterzeichnern des Zusatzprotokolls gehört. Allerdings muss es nach der Unterzeichnung nun schnell durch den Bundestag ratifiziert werden, damit die deutsche Gesetzgebung zügig an die Bestimmungen des Zusatzprotokolls cnbnhyrhg defp.«

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