Antje S. Hiller, geschäftsführende Gesellschafterin der Tolle Hausverwaltung: „Zu Anfang des Lockdowns waren zunächst die Gewerbemieter teilweise extrem betroffen. Nun sehen wir, dass auch die Eigentümer unter der Corona-Pandemie und ihren Folgen leiden. Denn, wenn der Mieter die Miete herabsetzen muss oder gar nicht mehr zahlen kann, sind die Vermieter betroffen, die Kredite bedienen und ihre Häuser instand halten müssen.“
Eine Kündigung des Mietverhältnisses aufgrund von Stundungen ist laut Covid-19-Gesetz bis zum 30. Juni nicht möglich. „Für unsere Ldwqcjmhss frjts bdks hks rcufa hc Vrlokfrs. Aoo difhs sdepx mdgy, fxejp gbhnkgkrcvz Upz bkf mxwxi Hplvha dl pfjcfz“, hv Ukokid ctwhrjvtsdpd.