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HOAI unter Druck - Generalanwalt hält zwingende Mindest- und Höchstsätze der HOAI für unvereinbar mit EU-Recht

(lifePR) (Berlin, )
Im Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat Generalanwalt Szpunar in seinen heute veröffentlichten Schlussanträgen zum Ausdruck gebracht, dass er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI für unvereinbar mit dem EU-Recht hält.

Der VBI, als die führende Berufsorganisation unabhängig beratender und planender Ingenieure in Deutschland, teilt diese Rechtsauffassung nicht. Die von deutscher Seite vorgebrachten Argumente für eine Beibehaltung der entsprechenden Regelungen in der HOAI sind schlüssig.

Die Vorschriften der HOAI, insbesondere die Leistungsbilder, haben sich als wertvolles Gerüst und Richtschnur für das Planen und Bauen in Deutschland über Jahrzehnte hinweg etabliert. Sie sind für Auftraggeber und Auftragnehmer dgr mltbxkkmgmvle Qfvwkk kpf obcw Fmdynakar tde osk Lsqnds vnd Wkhmd rh Bdzxqpmalgo.

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