"Die Krankenkassen haben sich schon vor Jahren gegen den Verkauf von Rezeptdaten an die Pharmaindustrie oder an entsprechende Marketingunternehmen durch die von den Apotheken beauftragten Rechenzentren gewandt. Die jetzt bekannt gewordenen Fälle zeigen noch einmal deutlich, dass diese Praxis gesetzlich unterbunden werden muss. Die Daten sollten ausschließlich zu Abrechnungszwecken mit den Krankenkassen und für gesetzlich eng definierte Zwecke (Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeitsprüfung) genutzt werden. Es kann nicht sein, dass sensible Patienten- und Arztdaten dazu verwendet werden, das Verschreibungsverhalten von Ärzten im Sinne der Pharmaindustrie zu iurkgwwmvwfs. Ilp Uewunsoxtgb dcnd eeosrdnk smoqhsu."
Zum Verkauf von Patientendaten durch Apothekenrechenzentren
"Die Krankenkassen haben sich schon vor Jahren gegen den Verkauf von Rezeptdaten an die Pharmaindustrie oder an entsprechende Marketingunternehmen durch die von den Apotheken beauftragten Rechenzentren gewandt. Die jetzt bekannt gewordenen Fälle zeigen noch einmal deutlich, dass diese Praxis gesetzlich unterbunden werden muss. Die Daten sollten ausschließlich zu Abrechnungszwecken mit den Krankenkassen und für gesetzlich eng definierte Zwecke (Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeitsprüfung) genutzt werden. Es kann nicht sein, dass sensible Patienten- und Arztdaten dazu verwendet werden, das Verschreibungsverhalten von Ärzten im Sinne der Pharmaindustrie zu iurkgwwmvwfs. Ilp Uewunsoxtgb dcnd eeosrdnk smoqhsu."