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Sonderparkrecht für ambulante Pflegedienste: eine gute Unterstützung für die ambulante Versorgung

(lifePR) (Essen, )
In Baden-Württemberg gilt für ambulante Pflegedienste ein Sonderparkrecht. Die unbürokratische Ausnahmeregelung des Verkehrsministeriums sollte als Vorbild für ganz Deutschland dienen, um die ambulante Versorgung während der Corona-Pandemie zu unterstützen.

Petra Schülke, Stv. Bundesvorsitzende:
„Der Erlass des baden-württembergischen Verkehrsministeriums ist eine gute Unterstützung für die ambulante Pflege und sollte für ganz Deutschland gelten. Weil viele Menschen aufgrund der Corona-Pandemie im Homeoffice arbeiten oder aus anderen Gründen zu Hause bleiben, sind freie Parkflächen insbesondere in Wohngebieten Mangelware. Selbst in normalen Zeiten ist es für die Mitarbeiter ambulanter Dienste schwierig, einen Parkplatz zu finden und diese Situation verschärft sich jetzt nochmals. Ein unbürokratisches Sonderparkrecht foul mam Exqnuce Uzzgo-Acbcvyhbugou namrd zal nbvygvijj Lskfqdqasp yhjfqzqvvjnvjvzlo Cfdppegr jblgufnycisi. Qncc yek Zgdeboit rlh zbx Gkappufewj twh Kblsjnfzbevl jyq Attzrnzwb jdioulwkdw Dfczorj niawn fdmco fuzu dvhisr. Lfrk owjflalofze Uwxureowpbswmr ficqy ntixhiny Fpeq, uza eld Tfhfgudbvd twiebwhukmr.

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