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Schutz vor Piraten für Seeschiffe unter deutscher Flagge

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) startet Zulassungsverfahren für private bewaffnete Sicherheitsdienste

(lifePR) (Hamburg, )
Ab sofort können private Bewachungsunternehmen aus dem In- und Ausland beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Zulassung für den Einsatz auf Seeschiffen unter deutscher Flagge beantragen. Die neue Seeschiffbewachungsverordnung ist heute in Kraft getreten.

"Es ist wichtig, dass das Zulassungsverfahren für die privaten Wachdienste endlich beginnen kann", sagt Ralf Nagel, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des Verbands Deutscher Reeder (VDR). "Die für die Reeder wesentlichen Punkte wurden von der Bundesregierung berücksichtigt."

Die Verordnung enthält zahlreiche Anforderungen, die von den Sicherheitsunternehmen erfüllt werden müssen. Jeder Einsatz muss sorgfältig geplant und dokumentiert werden. Bei den Mitarbeitern werden die persönliche Eignung sowie notfallmedizinische und wjmwxyzmtp Jnfzhkrvmb bqpznsdaxeeer. Xyc Bakpubq kxp Xpvcwivbnnyf vtm hqn kfz Uddxrmw xkzo Pxsehoit xfnwgbc.

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