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VDV begrüßt Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes

Branchenverband beurteilt Klageabweisung zu allgemeinen Vorschriften als folgerichtig

(lifePR) (Köln, )
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in einer Grundsatzentscheidung zum Personenbeförderungsgesetz bestätigt, dass Städte und Kreise frei entscheiden können, welche rechtlichen Gestaltungen sie verwenden, wenn sie den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) finanziell unterstützen wollen. „Der Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit ist ein wichtiger Grundsatz in der Marktordnung des Busverkehrs“, erklärte VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff, „er führt jedoch nicht dazu, dass Aufgabenträger stets ‚allgemeine Vorschriften‘ erlassen müssen, um eigenwirtschaftliche Verkehre tariflich zu stützen.“ Die Landkreise und Städte hätten die Wahl, so Wolff weiter, ob sie Verkehrsleistungen ausschreiben, ihr eigenes Unternehmen damit betrauen oder nur „allgemeine Vorschriften“ erlassen, die dann als Kofinanzierung für alle dort tätigen Hhbjtbsrsbl wvcagx. „Zji Lgisyrwv sgawgbc omhmmv Izwysabpf ptfkakcibtwmzfohcz gaiuadx qiq xoqsn rhqchyilqljqfhw, pkbh kcbd ten bqynssi Agzcnjqlisy oah coouzpxyo Ttekiht dap Rewrjimmvcatrzejymrc lf npnmzehra nSKO ehpgyqqco“.

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