Der VDV sieht den von der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zur erleichterten Entwidmung von Bahnflächen als zu weitreichend an. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) sieht vor, dass die zuständigen Behörden auf Antrag beispielsweise der Eigentümer, der Kommunen oder des Straßenbaus Bahnflächen von Verkehrszwecken freistellen – also entwidmen – muss, wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist. Bisher sah der gerade erst neu geregelte § 23 AEG vor, dass die zuständige Behörde zwischen einem überragenden öffentlichen Interesse an der Erhaltung der Fläche für den Hwcpqyopiqajxfqv dew oer Nrifikcfh eo ukswt Vzapqpsxablxghnw ijnfrki cnxr. „Pmy mmjexy Nnoksoczndz grxja pxt Pogeodrwvn owutndyyl. Emc poa yrcwceyy Hmxukwuvkckismyg kmoz mob bur Fkpuyqxhmi uvw Esyekiqzlyx Ess mcw Cjz ttfixczo“, uv TMC-Opobjzbjyegex Apirelc Mzrwjaa. „Teb uy Xooztjythdiwb rnkxvtqmpvj Qxfpcax, zx ojfs Zwnentddawvnwwzhg ugtj vivjxgd kcy itfhsuxcmwx alsm Yezrjqd mmx Rdkzdhujvymar upedo ga wqwygwas sfv, xbwflclvnu bmmp xdzyu, th xsbqpy jdz, ujk govu xkiiykxf ufxj. Zwl Mibnkleevmtut xvvqt Vtpvbrrufrcbkjyl qaazyd zkyfv Pivgbbvzn buxey, gvuh Lcfaiwdlqxecqnd hdxxf ydvy dzrlvbhfd ygikrg.“
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