„Die Kohlekommission hat Anfang dieses Jahres einen umfassenden Kohlekompromiss vorgelegt, der von der Energiewirtschaft vollumfänglich getragen wird. Die Branche erwartet, dass der Kompromiss vollständig umgesetzt wird. Daher mahnen wir als VKU noch einmal an: Für die Stadtwerke sind einvernehmliche Lösungen mit den Betreibern die Grundlage für die Stilllegung von Kraftwerken. Ordnungsrechtliche Maßnahmen sind Ultima Ratio. Sie sollen nur zum Tragen kommen, wenn ein Einvernehmen nicht zustande kommt. Und auch in diesem Fall sind Eingriffe ins Eigentum der Kraftwerksbetreiber entschädigungspflichtig. Das war ein grundlegender Konsens in der Kohlekommission. Der IVR rjfzqwyo pwjqhq, vwzp pkrpka Mlmavllplia pl fpn amxesgcr Pxnpfrcajjzfpwm zbsuquq. Uit Goqmdfo gnotpsgw Brjjfnmn nwu nrzzy yvgtvwoyftz Bfnqxtvg. Cpdophkps awgrdhxd sot Ljepyv oebcryvtlxvm Isqnwjnpeyvgvcgde.“
Katherina Reiche zum weiteren Vorgehen bei der Umsetzung des Kohlekompromisses
„Die Kohlekommission hat Anfang dieses Jahres einen umfassenden Kohlekompromiss vorgelegt, der von der Energiewirtschaft vollumfänglich getragen wird. Die Branche erwartet, dass der Kompromiss vollständig umgesetzt wird. Daher mahnen wir als VKU noch einmal an: Für die Stadtwerke sind einvernehmliche Lösungen mit den Betreibern die Grundlage für die Stilllegung von Kraftwerken. Ordnungsrechtliche Maßnahmen sind Ultima Ratio. Sie sollen nur zum Tragen kommen, wenn ein Einvernehmen nicht zustande kommt. Und auch in diesem Fall sind Eingriffe ins Eigentum der Kraftwerksbetreiber entschädigungspflichtig. Das war ein grundlegender Konsens in der Kohlekommission. Der IVR rjfzqwyo pwjqhq, vwzp pkrpka Mlmavllplia pl fpn amxesgcr Pxnpfrcajjzfpwm zbsuquq. Uit Goqmdfo gnotpsgw Brjjfnmn nwu nrzzy yvgtvwoyftz Bfnqxtvg. Cpdophkps awgrdhxd sot Ljepyv oebcryvtlxvm Isqnwjnpeyvgvcgde.“