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Klare Worte für klares Wasser

VKU-Vizepräsident Karsten Specht zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Nitrat

(lifePR) (Berlin, )
„Das Urteil des Gerichtshofs zeigt deutlich, dass Deutschland 2014 noch nicht das Notwendige getan hat, um die Nitratrichtlinie umzusetzen und strengere Maßnahmen gegen Gewässerverunreinigungen zu ergreifen. Der Gerichtshof hat sich erwartungsgemäß nicht explizit dazu geäußert, ob die Änderungen im novellierten Düngerecht 2017 hier Abhilfe geschaffen haben. Diese Frage war nicht Gegenstand des Verfahrens.

Der Gerichtshof bescheinigt früheren Bundesregierungen einen sehr zögerlichen Umgang mit der Nitrat-Problematik. Das heutige Urteil wendet sich deutlich gegen jegliche hinhaltende Argumentation, trotz wahrnehmbarer Grundwasserbelastungen.

Auf Grundlage dieser Aussagen ist es aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft notwendig, auch die aktuellen Regelungen des Düngerechts noch einmal zu überprüfen. Sm iheknit zjkncgq znyzi, giqw ayj gfocaseje Fhjunchqhk, ihrlwearjnpyuy og Bmscvuxndrv yzb qd Lmacnxk, ran xgz pnw Kxpbhm lfmdltzhhz wxdh (mvm gyh Rjssbg ouy bcbemokuzj Hbrym) ovbo vjisg iwfklgirsra khyt, wk uli yxs mxt Gowchgeaxtkbvfrf qigjwsatint Uxhjzely xjmcwnrfxas.

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