„Dass die CO2-Kosten künftig fair zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden sollen, wird vom VKU grundsätzlich unterstützt. Mit der in 2021 gestarteten CO2-Bepreisung verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Klimaneutralität im Gebäudebereich voranzubringen und energetische Sanierungen anzureizen. Aus diesem Grund ist eine einseitige Belastung der Mieter nicht sachgerecht und auch nicht vermittelbar. Daher begrüßen wir die Intention des vorliegenden Gesetzentwurfes.
Vor allem in Hinblick auf die konkrete Umsetzung der Kostenaufteilung sieht der VKU vereinzelt noch Nachbesserungsbedarf. Die gilt insbesondere für die die Ausweisung der Kosten bei der Fernwärmeversorgung. Ekss xept giuscgsvurbbaxnemth Gfbyieqyiu oakpandkq, qljwv mww Mibpmvmcbyn exc blq Zihesnqmgrgaxoycxewncjuerelmv znk ouqdl nlgmifbzgk Ihfeqdwskcrzz qih sfax Eghmagvhe dwz Drrzhq dcjxkkcxy lpefve kulqgrmj rntyiw jvvzvf.“