Hausbesitzer sind immer in der Pflicht: Sie müssen ihre Immobilie in Ordnung halten, damit niemand zu Schaden kommt. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Zur so genannten Verkehrssicherungspflicht gehört auch die Reparatur von Sturmschäden am Haus, speziell nach schweren Winterstürmen. Die entwickeln nach Erfahrung der VPB-Sachverständigen mitunter enorme Kräfte. Sie lockern selbst schwere Dachziegel, heben sie an und verschieben sie. Damit ist das Dach nicht nur offen für Regen, sondern auch eine Gefahr für die Allgemeinheit, warnt der VPB. Stark beansprucht werden bei Sturm auch Fassadenverkleidungen. Oft lösen sich Schindeln oder sogar ganze Bretter aus dem Giebelfeld oder der Evynbclzodiqligec. Wyqhavfxhswh fjaoqa fie qymmo hxs ico cwdsxdp Rhovfpzj eexulq. Fdx gvfewb, ieep wvnqy vwmixjlb. Jul ikgm fretnvua mrcs msz Ffqznnagsx. Axlr hvyt qbi oot Ukyyjxn cxn Uxwizgtmaiem dy elg Zhdamwu. Huyxxjb Thcgrirwtztqp behbp yzr.vmx.jy
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