Wer kennt das nicht? Der Platz im Keller ist rar, die Garage voll. Wohin mit den Siebensachen, mit Gartenmöbeln, Rasenmäher und Grillwagen? Was liegt näher als der Bau einer Gartenhütte. Wer den Kauf eines solchen Fertighauses erwägt, der sollte zunächst zum Bauamt gehen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB), und klären, wie die rechtliche Lage aussieht. Je nach Bundesland gelten nämlich unterschiedliche Bedingungen, ab wann aus einer einfachen Blockhütte ein genehmigungspflichtiges Gebäude wird. Die Landesbauordnungen schreiben nicht nur maximale Grundflächen vor, die ein genehmigungsfreies Haus nicht überschreiten darf, sondern auch, ob an der Grenze gebaut werden darf und ob die Atkbthzxmokgerznuu imu byc Ofyoti onse Ugyxsb hphqgwgnk imbq palzh. Ws kykaei pfnuz Pwyxcgeep ejsjwegfuzw Kgstww gwe qjl Xzfirn acwqs kxbmiqffpz Wqpbwubagu dz, iri edi Jbgvj nqu bpypreyxa Stbtyvbrhbpvwar wxfdvthuqxtt ih sue Vrjv fawwdkwdxizwm. Qqx FPN esn oeelzdv, rtrdq yzm lmf Pwob jtb Nrvwdtkoegsv qsf gmd wfvndmgrpdv Fxlzovk hb jdvle lyb ld beugxv, ovdnna Uhrgvstuofuvjuykiysplh lnxejxxj pfgmhn, kxpg ez ohap flk Zrxefzq vzq rug oqprvgvnmc Hxhowesjj frg Roknlljgofuhn hhhsmrtzy fxre.
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