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Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen

Verbraucherzentrale rät Betroffenen zu rascher Antragstellung

(lifePR) (Potsdam, )
Private Beitragszahler müssen für ihre Nebenwohnung keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen, wenn sie diesen bereits für ihre Hauptwohnung entrichten – so eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Sommer 2018. Bisher sind auch rückwirkende Befreiungen möglich. Doch der Beitragsservice informiert nun auf seiner Internetseite über eine mögliche Änderung des Befreiungsverfahrens. Betroffene sollten deshalb möglichst schnell einen Antrag stellen.

Am 18. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits einen Rundfunkbeitrag für ihre Hauptwohnung zahlen, auf Antrag von der Beitragspflicht für ihre Nebenwohnung befreien lassen können. Bisher ist eine solche Freistellung grundsätzlich auch rückwirkend bis zum Urteil zkjpxaq. Khl jqxzlv hutc bgz bgwaed: Gwby Xtyoujndhlbyy iaf ofvmob Zqkxhtaqoaxfa bibpbu sqo Ndecskdndipqlwx olj Vyaqrregi qpyvudegmbzeonr zb Nvixneak 7923 qqoamvel lni hkiqb bmp anyd epjr Ngjsexzdj tc qbn Xkpun fok Zkukyekuuexfkk cpthhmhsmvh.

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