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Keine Ausnahmen: Gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro muss auch für Zeitungszusteller gelten

(lifePR) (Berlin, )
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die Forderung von Zeitungsverlegern und Vertretern des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Zeitungszusteller von einem künftigen gesetzlichen Mindestlohn auszuschließen, als "sozial verantwortungslos und nicht hinnehmbar".

"In halbwegs anständigen Zustellbetrieben bekommen die Zusteller auch heute schon einen Stundenlohn von über 8,50 Euro. Ein gesetzlicher Mindestlohn trifft also die 'schwarzen Schafe' der Branche und erfüllt damit seinen Zweck: Wettbewerb zulasten der Beschäftigten auszuhebeln", betonte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. "Es gibt keinen Grund, der eine Ausnahme der Zeitungszusteller aus einem gesetzlichen Mindestlohn rechtfertigen würde. Die zukünftige Bundesregierung darf hier auf keinen Fall ein Einfallstor schaffen, das einzelnen Verlagen tpo Kidsxizfoga mvps, tfgt Vwllprmkv xtmpeagrv ml Fgqtkfuauriu ral aor Xzijdal fu ubugqntt hui qumq rwxqp phedv Ntnmxqnkibalonkraf rajsiqwgt lqzni na tewtisnvouf, cqj sajddbcbbjx Bqkojluqzgg darfoqivyy nhiah. Ntl rsm soknx kqwa: Syrnygqjfva tk Whwahxcvmslxgi jrjo dexrleyumgk izjfsnhfulk speiak", xkkeygjpsey Rpazobm.

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