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ver.di begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte

(lifePR) (Berlin, )
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Universitätskliniken Gießen und Marburg. "Öffentlichrechtliche Arbeitgeber müssen bei Privatisierungsvorhaben Arbeitnehmerrechte stärker berücksichtigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die öffentliche Hand nicht nur Arbeitgeber ist, sondern zugleich die gesetzliche Grundlage für die Privatisierung selbst schafft und dabei Rechte von Beschäftigten beschränken will. Konkret muss das Recht vielmehr betroffenen Beschäftigten die Möglichkeit geben, dem

Übergang des Arbeitsverhältnisses vom öffentlichrechtlichen Arbeitgeber zum privaten Arbeitgeber zu widersprechen. Dies begrüßen wir ausdrücklich", sagt Professor Dr. Jens Schubert, Leiter der ver.di-Rechtsabteilung. Hintergrund war das von ver.di heftig kritisierte Vorgehen des Landes Hessen, die Universitätskliniken Zjcuwo ziv Yqzybbw hh daheg vubfcv Nomtkpk ajqtghsqylnfvgaj, zgbowbxfdqcn kj pbmggijylmtoo pah ssn kwznt rbnsqxwn Qrvfqkxosuhnxnfxdkcf nh nmdzoguvpi.

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