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Versicherungskammer Bayern

Versicherungsschutz der Ernte gegen Frost noch bis 1. Februar ohne Wartezeit möglich

(lifePR) (München, )
Spätfröste im April und Mai führten in den vergangenen Jahren zu hohen Ertragsausfällen in der Landwirtschaft. Betroffen waren vor allem Obstbauern und Winzer, regional kam es auch zu Schäden beim Getreide. Die Versicherungskammer Bayern bietet mit ihrer Ernteversicherung „ErnteSchutz Vario“ auch Schutz vor Ernteausfällen, die durch Frost verursacht werden. Für den Einschluss frostbedingter Ernteausfälle ist der 1. Februar ein wichtiger Termin.

Raimund Lichtmannegger, Leiter Direktion Landwirtschaft: „Für alle Neuanträge, die vor dem 1. Februar bei der Versicherungskammer Bayern eingehen, besteht Versicherungsschutz bereits ab dem Tag nach Antragseingang. Für nach diesem Datum eingehende Anträge beginnt der Versicherungsschutz für Frost erst nach roixc Rwpednjbm pvo kcgi Idmmjy, cwy hiv Soajycq qul Xgaudse xzy sne Flhincrfcovzysaaoci Jmsmkn qqxuufg.“

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