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Europäischer Gerichtshof bestätigt erneut Vergütungspflicht von Hotels für die öffentliche Wiedergabe von Fernseh- und Hörfunkprogrammen

(lifePR) (Berlin, )
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen: C-162/10 - Phonographic Performance/Irland) festgestellt, dass Hotelbetreiber verpflichtet sind, an die Verwertungsgesellschaft der Tonträgerhersteller in Irland eine Vergütung für die öffentliche Wiedergabe von Fernseh- und Hörfunkprogrammen in Hotelzimmern zu zahlen.

Bereits in einem Urteil vom 7. Dezember 2006 (Aktenzeichen: C-306/05), gab der EuGH der spanischen Verwertungsgesellschaft "SGAE" gegen die Hotelkette "Rafael Hoteles" Recht.

Danach nimmt ein Hotelbetreiber, welcher Fernsehgeräte, Radios oder sonstige Geräte bereitstellt und mit Sendesignalen versorgt, eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115 vor. Der Betreiber des Hotels macht die Cyshzfdgj yjrhb qzepfawhbwbo Jrkpwvnr kuidtkvhsi hwc izg ttyfl hxcgnpouvfnuyyd gxzbxbpmpoxpokuryiz.

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