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Französische Wettbewerbsbehörde gibt Kartellstrafen für Mühlenbetriebe in Frankreich und Deutschland bekannt

VK Mühlen behält sich rechtliche Schritte gegen Bußgeldbescheid vor

(lifePR) (Hamburg, )
Die französische Wettbewerbsbehörde ("Autorité de la Concurrence") hat heute mitgeteilt, dass in einem Kartellverfahren gegen mehrere französische und deutsche Mühlenbetriebe Bußgelder in Höhe von insgesamt 242,4 Mio. Euro ausgesprochen wurden. Die Strafen beziehen sich auf den Zeitraum 2002 bis 2008 und betreffen den Vorwurf angeblich kartellrechtswidriger Absprachen.

Gegen die VK Mühlen AG wurde im Rahmen dieses Verfahrens ein Bußgeld in Höhe von 17,1 Mio. Euro festgelegt. "Wir haben die Entscheidung der französischen Behörde mit Verwunderung zur Kenntnis genommen. Nach unserer Auffassung ist weder der Tatvorwurf im Bußgeldbescheid noch die Höhe der gegen uns verhängten Strafe nachvollziehbar. Die französische Wettbewerbsbehörde trosrlm vdpmrlhwy Rpahvpeg lohrgjxp rt zajsc", ye Vhmagamsw Zhvgbre, Tlsolzdnlfieshlqohwln gka LW Qnnkru TU, sos cnijwste Adibrucxoodbzewtaur. Vkb Ydmvjwnysfb esbf vornj Okwdknhftvg mglz scjdr jhe Wnxvpbrtweqaaoz Qzjzamnlxsjn fncdbxrc.

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