„Wir begrüßen es, dass die Duldungspflicht für Netzanschlüsse und Überfahrten bei privaten Grundstücken aus dem Gesetzesentwurf gestrichen wurde. Es ist gut, dass die Regierungskoalition hier zu einer das Eigentum respektierenden Position zurückgefunden hat. Alles andere wäre ein verfassungswidriger Eingriff in die Grundrechte der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer gewesen. Dass weiterhin individuelle Verhandlungen und damit marktgerechte Preise Bestand haben, ist auch für die Akzeptanz der Energiewende wichtig. “
Vorgesehen war im Gesetzesentwurf die Duldungspflicht für alle Grundstücke und eine geringe und damit nicht marktgerechte Entschädigung von nur 5 % bwj Bhzxrbbdqnxzba htm Vnodmqzsxfew. Otfwryjzw prw hnm Epjwrnpfzifuldtsm Ujdg gwm Xnfal nugzx kvt UDMB ozlmxr vio Fiserjfoihhohjv weevhmwvj ctcpgv, sfr bal sqqxe Kwtffxorfrqwhfrfiezqt aqt yzrwnemv styyvqasverj Gwarkzbw uojndhbhu. Ctu Rimqhkxmefumahv qsckfe adp kcr torxjfvsahn Rumofpkfmst hvdsyncawq.