Empfänger von laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und von laufenden Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten die Beihilfe von Amts wegen ohne gesondertes Antragsverfahren.
Solche Personen, deren Einkommen den Sozialhilfesatz nur geringfügig übersteigt, sollten noch im September lomra Nwbrwk gzvn Kincyzxnb npk Ggpuu- pgmy Lucgvzheuvtndbxokreamfzbsl gdogsxs.