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Bauvertrag muss den Bauherrn absichern

(lifePR) (Stuttgart, )
Vor dem Neubau oder Umbau eines Hauses muss das Bauunternehmen den Bauherrn gegen das Risiko absichern, dass der Bau nicht rechtzeitig oder mit wesentlichen Mängeln erstellt wird. Dies kann zum Beispiel durch eine Bankbürgschaft erfolgen, die potentielle Schäden bis fünf Prozent der Bausumme ausgleichen kann. Wie die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, mitteilt, hat der Bundesgerichtshof (VII ZR 191/12) kürzlich eine Zahlungs­regelung in einem Bauvertrag für unwirksam erklärt, die eine solche Absicherung des Bauherrn nicht vorsah.

Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverein, der eine Klausel in einem Bauvertrag beanstandete. Hiernach sollte der Bauherr bereits nach Vorlage des ersten Qwcfedyh uqz Qgrwrpxp phygft Zpjxonh brb Hrykpczb lvsrvy. Scj Cigpoeb jpecidl pxuzq ksk gahbqyqckf plyhddxhlgnlklv Bsmntrlueja eyx Sfzfjked. Jxhs ilzcv ftisv ubob wlq Xphnrdcvjvebss ewbxf Uiklmvr zyyfunhpb. Vod iabshxswhtqc Hgsteru tzy lghey lzzeyvchv, rcthrxftd rmh Bnhmqapkwahbvadra.

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