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Betrunken E-Scooter fahren kann Führerscheinentzug zur Folge haben

(lifePR) (Kornwestheim, )
Wer nach Alkoholgenuss nicht mehr in der Lage ist, ein Auto sicher zu fahren, darf auch keinen E-Scooter benutzen. Ab 1,1 Promille wird der Kfz-Führerschein entzogen. Die Württembergische Versicherung AG, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. (1 Ss 276/22) hin.

Ein E-Scooter-Fahrer wurde mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,64 Promille erwischt. Er rechtfertigte sich damit, dass er sich noch fahrtüchtig gefühlt habe und er immer die Verkehrsregeln befolgt habe. Gleichwohl musste ihm sein Kfz-Führerschein entzogen werden, da er fahruntüchtig war, entschied das Gericht. Außerdem war anzuordnen, dass eine neue Fahrerlaubnis erst nach einer Sperre jkd nikwpbdfhr fdhsl Iilrnha potbaww dbtmtw ieupe.

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