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Durch Pleite verlorenes Baugeld keine außergewöhnliche Belastung

(lifePR) (Stuttgart, )
Verliert ein Bauherr durch die Insolvenz seiner Baufirma Geld, kann er den entstandenen Verlust nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 24.03.2010 (Az.: 2K 1029/09) weist die Wüstenrot Bausparkasse AG hin, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische.

In dem Fall, der dem Urteil zugrunde lag, hatte der Bauherr gemäß Zahlungsplan eine Rate von 44.000 Euro gezahlt, ohne dass jedoch mit dem Bau begonnen wurde. Danach ging das Bauunternehmen pleite. Das Insolvenzverfahren wurde mangels Masse abgewiesen. Daraufhin machte der Kläger seinen Verlust beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung geltend - ohne Erfolg.

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