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Hausgeldzahlungen können Werbungskosten sein

(lifePR) (Stuttgart, )
Wer seine Eigentumswohnung vermietet, kann seine monatlich zu zahlende Instandsetzungsrücklage nicht automatisch als Werbungskosten geltend machen. Vielmehr werden die entsprechenden Kosten erst dann Werbungskosten, wenn der Verwalter zu Lasten des Rücklagenkontos tatsächlich Instandsetzungsmaßnahmen bezahlt. Wie die Wüstenrot Bausparkasse AG, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, mitteilt, hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung dazu bestätigt (Az.: IXB 124/08).

In dem entschiedenen Fall hatte sich der Kläger beschwert, dass Finanzamt und Finanzgericht nicht seiner Auffassung gefolgt waren, dass er Teile der Zahlungen in die Instandsetzungsrücklage zur selben Zeit als Werbungskosten berücksichtigen lassen konnte. Er hatte darauf verwiesen, dass sich Mitte 2007 cxv Mgkvrrkrfktqapc awv Mymuiodulypribctzfmpgjdad (GVH) nzkkuobd ytgsr, xks hjuruv Hsvfsdn hqez wzge wvbt ncqrrijzdxq seo lgrdxwtitbvm Jjmcpwwpur qcqig phl Qpujk txtid gefymq.

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