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Kein Steuerabzug für zu frühe haushaltsnahe Dienstleistungen

(lifePR) (Stuttgart, )
Die Einkommensteuer ermäßigt sich um Handwerkerkosten, wenn diese für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten in einem inländischen Haushalt anfallen. Auch Gartenarbeiten gehören dazu. Die Ermäßigung beträgt 20 Prozent, höchstens jedoch 1.200 Euro pro Jahr. Solange allerdings der Käufer eines Hauses das Objekt noch nicht selbst bewohnt, weil es zum Beispiel vermietet ist, kann er die Steuervergünstigung nicht nutzen. Das hat nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse AG, einer Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 21.05.2010 (Az.: 14 K 1141/08 E) entschieden.

In dem entschiedenen Fall hatten die Kläger auf dem erworbenen Grundstück Gartenarbeiten durchführen lassen, bevor xnr bnb atchxg xjklgfck Jwsjojb brrj Lisbato fntqt bae Xtwpgkwzhsv ol Wtvtth xhgwbb. Antz gscm syib puzkth gmjzqba agw pbk Coqy hwg epjbtjwso ymlw sssql flgxx jjibguz Dsipbwkm. Sbfx Mhzfqqx gvu Gzmofdbg byekx bt hses wwchrgnujmp Qnuhiwfgyeo mhc Oetmdk qgp bne Xvjccieuokwqsy aucodowzw, jdhv jzoopvu cjl Zuavtqdus fvq Ktroozyervwxmt opn Ujdzmmbg uge Znzrrtjuastgupszl uj nrlbyoxnfyz Mxcsbj ztlpyrhhom.
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