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Kurze Vermietung für Filmaufnahmen bleibt steuerlich außen vor

(lifePR) (Stuttgart, )
Wer sein Eigenheim sporadisch für Filmaufnahmen vermietet, kann nicht damit rechnen, dass Werbungskostenüberschüsse zu einer Steuerersparnis führen. Diese Auffassung vertritt nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse AG, einer Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, das Finanzgericht München in seinem Urteil vom 05.07.2012 (Az.: 5 K 2947/10).

Der Kläger hatte das feudale Wohnhaus für kurze Zeit für Dreharbeiten zu einer Fernsehproduktion vermietet. Die auf diesen Zeitraum entfallenden Kosten erkannten Finanzamt und Finanzgericht nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an, da der Kläger in den Folgejahren keine weiteren Einnahmen dieser Art mehr erzielt hatte.

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