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Studenten-WG auch in reinem Wohngebiet zulässig

(lifePR) (Stuttgart, )
Ein Wohnhaus darf auch in einem reinen Wohngebiet von einer Studenten-WG genutzt werden. Die Nachbarn können daher nicht baurechtlich dagegen vorgehen. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, weist auf eine entsprechende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (8 A 10680/16) hin.

Im entschiedenen Fall wurde ein Wohnhaus von einer aus elf Personen bestehenden studentischen Wohngemeinschaft genutzt. Ein Nachbar beantragte bei der Bauaufsichtsbehörde, dagegen einzuschreiten, da es sich de facto um einen gewerblichen Beherbergungsbetrieb mit ständig wechselnden Bewohnern handle. Dieser sei nach dem bestehenden Bebauungsplan nicht zulässig, der ein reines Wohngebiet ausweise. Damit kam er jedoch nicht durch.

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