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Vorsicht bei vorausfahrendem Fahrschulfahrzeug

(lifePR) (Ludwigsburg, )
Im Straßenverkehr müssen Autofahrer den Sicherheitsabstand stets so bemessen, dass sie auch bei plötzlichem Bremsen des Vorausfahrenden halten können. Besondere Vorsicht ist angesagt, wenn ein entsprechend gekennzeichnetes Fahrschulauto vorausfährt. Hier muss man auch damit rechnen, dass es ohne erkennbaren Grund abbremst. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), weist auf ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken (13 S 104/18) hin.

Nach einem Auffahrunfall in einem Kreisel wollte die Auffahrende von einem Fahrschullehrer 50 Prozent des an ihrem Fahrzeug entstandenen Schadens ersetzt haben. Sie berief sich darauf, dass das vorausfahrende Fahrschulauto ohne erkennbaren Grund abgebremst habe. Das Gericht sprach gfp qsw nsgp Yeokfgnicxugo aea 23 Qbpflst cd.

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