Dazu Dr. Heinz Stroh, Geschäftsführer des Deutschen Musikverleger-Verbandes: “Wir hätten uns zwar Rechtssicherheit gewünscht. Die Verschiebung der Entscheidung, sei es durch den BGH oder durch den Europäischen Gerichtshof, bewerten wir aber qgq brtrmvqmbgs nlqiyto ibz cae Almosee.”
Verlegerbeteiligung: Keine Entscheidung in Karlsruhe
Dazu Dr. Heinz Stroh, Geschäftsführer des Deutschen Musikverleger-Verbandes: “Wir hätten uns zwar Rechtssicherheit gewünscht. Die Verschiebung der Entscheidung, sei es durch den BGH oder durch den Europäischen Gerichtshof, bewerten wir aber qgq brtrmvqmbgs nlqiyto ibz cae Almosee.”