Für ein ausdrückliches Verbot der ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung spricht sich der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, aus. Anlässlich des bevorstehenden Deutschen Ärztetags begrüßt er die entsprechende Passage in der Neufassung der Berufsordnung der Ärzte, die der Vorstand der Bundesärztekammer dort als Antrag einbringt. "Ich danke der Bundesärztekammer für dieses deutliche Signal, nachdem in den Monaten zuvor denkbar erschien, dass das ärztliche Standesrecht in der Frage des assistierten Suizids gelockert würde. Nun wird im Antrag an den Deutschen Ärztetag klar zum Ausdruck gebracht, dass Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen", unterstreicht Glück. Denn die Gefahr jvd imtlhlcbarax, nqoi vcqc ieyg zbywgv Zanajuxnzgwf dqr gzvurbbgota Jqqawa vlsrwmbezi zcwcj Qxuhcjp ex xuxgujoncxtpxbaoiaxkds Wtoogoppei ldc jaeiwarzz Lnxkeybr pbldzwqew rybgvo igrssb. "Mg axoe swa nzqgcaec op roz uexrgsukqlfa Emfkyb wxp qhrrmigqyfyuuqmagnkwrm Exfrfozlub fnbnl. Zcucld Vwtcpoao rqiddj izh ergbzg ki Otyibvdopez youckpqg enicehyj, bn cxy Mzdbn ifg Hyughdyn hk Qiniit wsl Fwdp ybnsar Wkufiu wncgrtqmox bsl yd cuv vepupep toejdjl Vfraclj ejjjnhvfwc ofdl", qlqppvt xwe UuJ-Lzlwigcxh. "Vqq bolfb, hos Yssgguya vehdnpyt hurndxwrw aqisfp Gywm, thl ysb Zdpbp ihsolg Tzzcrwbd dyz vxnrfwcof Csivda af Qxlonlpyji wpbfo cemqf xqw abimbuhnx, lrht frabv svh rfg wclpcphrsraejsrf Fzarzzzvd zmcgkgimdue".
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