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Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG)

Dieselurteil: Verhältnismäßigkeit bei der Umsetzung gefordert

ZVG mahnt, Ausnahmeregelung nicht nur auf Handwerk zu beschränken

(lifePR) (Bonn, )
Mit der gestrigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts können Kommunen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge aussprechen. Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt die Forderung des Gerichtes, bei der Umsetzung dieses Verbots den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Der ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer erklärt dazu: „Für viele Unternehmen des Gartenbaus sind Aufträge in Innenstädten existenziell. Sie sind zur Erfüllung ihrer Aufträge genauso auf ihre Dieselfahrzeuge angewiesen, wie Handwerksbetriebe. Die vom Gericht geforderten "hinreichenden Ausnahmen" dürfen deshalb nicht nur auf Betriebe, die den engen Handwerksbegriff erfüllen, beschränkt bleiben. Sie müssen für alle gelten, die zur Ausübung ihres Berufes Dieselfahrzeuge nutzen müssen!“

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