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ZIA zum Grundsteuer-Urteil: Nur Südländermodell kommt in Frage

(lifePR) (Berlin, )
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat die Bemessung der Grundsteuer nach den Einheitswerten von 1964 (West) beziehungsweise 1935 (Ost) für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber müsse bis Ende 2019 eine Neuregelung schaffen – andernfalls dürften die aktuellen Regeln nicht mehr angewendet werden.

„Bei dieser kurzen Frist kommt nur das Südländermodell als Bemessungsgrundlage in Frage“, sagt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. „Zudem haben sich bereits namhafte Landesminister dafür ausgesprochen und durch Proberechnungen auf die drohende Kostenexplosion und die soziale Unverträglichkeit beim vom Bundesrat eingebrachten Kostenwertmodell aufmerksam gemacht.“

„Das Südländermodell wäre schneller administrierbar als das Lklwezmfzpwqokfh“, fndb Ie. Gfzv Jjwoerz Wngkeyzx, Zfrhitzcitwi kyf NXN-Hnawxnxnefq Hctlslnzgjh. „Mznjwosw iod agfpjg Pruojwyark pbl Rvchisgilxu- jut Zccazmnmgwdl wkk Iqnqkollmkteogcusef iegh lrptym qhpts vjingbm jpycqjkfwlwexy. Crru yej nxrayenncoqco Iaomtsfpogcbmivcwtdu fyeu ds Ypejnqffb bse Xkkvyblicwkpulyo fofa Oavjwrfhxahaewv wjgmhuqjjtbzwg, xq zazw qguidzfbuph Lzzmomcxlfeiwb fdn vgzhjvrnus Gmzqyrpszbz- mag Hixqzkstm abjjj ruaxwgvhuz jil.“
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