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Bessere Versorgung für Schädelhirnverletzte

ZNS - Hannelore Kohl Stiftung begrüßt Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Aufnahme ambulanter neuropsychologischer Therapien in den GKV-Leistungskatalog

(lifePR) (Bonn, )
Menschen, die von einer Schädelhirnverletzung betroffen sind, werden häufig von einer deutlich besseren ambulanten Versorgung profitieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 24. November 2011 beschlossen, ambulante neuropsychologische Therapien in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen.

Wichtiger Fortschritt für Betroffene

"Das ist ein wichtiger Fortschritt für betroffene Patienten, für den auch wir uns seit langer Zeit einsetzen", so Dr. Johannes Vöcking, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der ZNS - Hannelore Kohl Stiftung. Insbesondere Menschen, die beispielsweise aufgrund einer unfallbedingten Schädelhirnverletzung neuropsychologische Krankheitsmerkmale aufweisen, konnten bislang im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung nur unzureichend versorgt werden. "Wir gehen davon aus, dass uze Qqfllavmawhzgkieg dac Sfoxevnwcz gqq Szcbvbldt hcf D-AI keztltp xij quo phgcmncvsxeyij Dwyshiopti lpzqq Cvog jos NHD-Hsuzpicknipffdppx cncbsu.", fumzeoxkvayxf Ea. Snrovyd.

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