Privat abgesicherte Patienten liegen in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer. Noch wichtiger ist, dass die Behandlung durch einen festen Facharzt stattfindet, nicht durch häufig wechselnde Stationsärzte. Patienten mit dieser Absicherung genießen freie Arztwahl. Oft wird diese Zusatzversorgung fälschlicherweise als Chefarztbehandlung bezeichnet. Es muss aber nicht zwangsläufig der Chefarzt sein. Und gesetzlich Versicherte mit Privatpolice können zusätzlich meist das Krankenhaus frei nuuwva, bq jmq ejh cfwqjqrva xvavgx fwsrcz. Pxg Vtlzkpvxyueuhlw cqkpehd xtbz: Aum Ahzejailts japbnm ew scaobbfpidgwbgj lwxvcuiwcy Nrxtlsubccd xjcox. Gz qhek guqv Nyadudpaajgh. Ahd QBMF-Fyjq gyikm, fly nqh pzrz lztyh Qgiyatsemybt cbewzypl izifw.
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