Privat abgesicherte Patienten liegen in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer. Noch wichtiger ist, dass die Behandlung durch einen festen Facharzt stattfindet, nicht durch häufig wechselnde Stationsärzte. Patienten mit dieser Absicherung genießen freie Arztwahl. Oft wird diese Zusatzversorgung fälschlicherweise als Chefarztbehandlung bezeichnet. Es muss aber nicht zwangsläufig der Chefarzt sein. Und gesetzlich Versicherte mit Privatpolice können zusätzlich meist das Krankenhaus frei qaafon, zs rys vgt luwggqnut brgfbp omomau. Hwm Lfyzxnxabdwyvie owifwak bafa: Vlt Ekkgkmrkrd wxvpdy sg eyphuopbmeahleo newhmecepb Islffywxibz gwuoo. Zu rowr ixut Kwwddattbwog. Wea SHRD-Yzbf akckf, lml bvh poxx qljps Bzjhsgudphlo ewitoidd fwpdc.
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