Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen der UNITED NEWS NETWORK GmbH (im Folgenden „UNN“ genannt) im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Erbringung von Internetangeboten. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen UNN und den Personen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen (im Folgenden „Nutzer“ genannt).
1.2. Die Mitarbeiter von UNN sind nicht berechtigt, von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, individuelle Garantiezusagen oder Zusicherungen zu treffen, es sei denn, die Mitarbeiter sind hierzu ausdrücklich bevollmächtigt oder kraft ihrer Organstellung, Prokura oder allgemeiner Handlungsvollmacht berechtigt.
1.3. Soweit UNN dem Nutzer nach den vertraglichen Bestimmungen Leistungen eines Dritten verschafft, gelten hinsichtlich dieser Leistungen ergänzend die Vertragsbedingungen des Dritten, sofern sich der Nutzer von diesen vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise Kenntnis verschaffen konnte.
1.4. Das Waren- und Dienstleistungsangebot von UNN nach diesen Bestimmungen richtet sich ausschließlich an juristische Person des öffentlichen Rechts, an öffentlich-rechtliches Sondervermögen und an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei der Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. UNN lehnt insoweit den Vertragsschluss mit einem Verbraucher ab. Der Nutzer erklärt bei Abschluss des Vertrags, dass er kein Verbraucher ist bzw. er Vertreter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
1.5. Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Nutzers haben nur Gültigkeit, sofern UNN diese gesondert schriftlich anerkannt hat. Jedenfalls gilt unter den einzelnen Vereinbarungen folgende Hierarchie der Festlegungen:
- Änderungen entsprechend Ziffer 1.2.
- diese Bedingungen sowie die Anlagen
- Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Nutzers
Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen oder Unklarheiten stets Vorrang vor den nachfolgend genannten Bestimmungen.
2. Leistungen von UNN
2.1. UNN stellt dem Nutzer über seine Internetangebote verschiedene Leistungen zur Verfügung. Die einzelnen Leistungen werden im Detail nachfolgend in den Ziffer 2.2. ff. dargestellt.
2.2. SaaS – LEISTUNGEN
2.2.1. Sofern UNN dem Nutzer seine Leistungen über einen Internetserver mittels einer speziellen Software zur Verfügung stellt, beschränkt sich die Leistung von UNN bei der Übermittlung von Daten allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von UNN betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Nutzer bereitgestellten Serverplatz. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist UNN nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu einem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher nicht geschuldet.
2.2.2. UNN erbringt die in den Ziffern 2.2. genannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5 % im Jahresmittel. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der auf ein Jahr entfallenden Zeit abzüglich der nachfolgend definierten Wartungszeiten (Ziffern 2.2.2.1.) und abzüglich der nachfolgend definierten Zeiten der Störung des Geschäftsbetriebs (Ziffern 2.2.2.2.).
2.2.2.1. UNN ist berechtigt, für 4 Stunden im Quartal in der Zeit von 24.00 –2.00 Uhr (MEZ / MESZ) Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung.
2.2.2.2. Als Störungen des Geschäftsbetriebs gelten die folgenden Umstände:
- Unterbrechungen durch höhere Gewalt
- kurzfristige Unterbrechungen des Betriebes, die erforderlich sind, um konkrete Gefährdungen durch einen möglichen Missbrauch durch Dritte (sog. Exploits) vorzubeugen oder zu verhindern (z.B. durch Updates)
2.2.3. Die Inhalte des für den Nutzer bestimmten Speicherplatzes werden von UNN täglich gesichert. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten von Dritten, z.B. anderen Nutzern. Der Nutzer hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich einen Anspruch auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server.
2.2.4. Als Dokumentation liefert UNN eine Online-Hilfe, die es erlaubt, Erläuterungen zu den Funktionalitäten während des Betriebs der Software abzurufen und auszudrucken. Eine weitergehende Dokumentation schuldet UNN nicht.
2.2.5. Änderungen, Ergänzungen und Einschränkungen des Bestands der Software, insbesondere die Abkündigung einzelner Teile der Software, sind bei neuen Programmversionen im Rahmen einer allgemeinen Produktpolitik von UNN erlaubt. Ist mit den Änderungen, Ergänzungen und Einschränkungen des Bestands der Software auch eine Abweichung von der Leistungsbeschreibung verbunden, so gilt Ziffer 11 entsprechend.
2.3. Übertragbarkeit der Leistungen
Erteilte Aufträge oder Bestellungen des Nutzers sind grundsätzlich nicht übertragbar und können nur vom intendierten Leistungsempfänger innerhalb des Auftragszeitraums genutzt werden. Der intendierte Leistungsempfänger ist grundsätzlich der Nutzer, der die Bestellung tätigt. Soll ein abweichender Leistungsempfänger bestimmt werden, so kann dies mit dem Auftrag entsprechend vermerkt werden.
2.4. Verlängerung der Verträge / Regellaufzeit
2.4.1. Verträge mit einer festen Vertragslaufzeit verlängern sich automatisch nach Laufzeitende zu gleichen Konditionen (insb. gleiche Preise, gleiche neue feste Vertragslaufzeit), sofern nicht 30 Tage vor dem jeweiligen Laufzeitende eine Kündigung in Textform erfolgt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Erklärung beim Vertragspartner.
2.4.2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde haben Verträge mit einer festen Vertragslaufzeit immer eine Laufzeit von 12 Monaten. Die konkrete Vertragslaufzeit wird im Übrigen seitens des Nutzers bei der Buchung des jeweiligen Produkts festgelegt.
2.5. Veröffentlichung von Pressemitteilungen
2.5.1. Allgemein / Pflichten des Nutzers
2.5.1.1. Die Pressemeldungen werden vom Nutzer in digitalisierter Form bereitgestellt. Erfolgt die Bereitstellung nicht in digitalisierter Form, so kann UNN die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen nicht sicherstellen.
2.5.1.2. Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Veröffentlichung der Meldung auf einer der Partnerseiten von UNN zu veranlassen.
2.5.1.3. Für den Inhalt der Meldungen (unter anderem Texte, Bilder, Grafiken und Links), die der Nutzer über das Portal von UNN zugänglich macht oder verbreitet, ist ausschließlich der jeweilige Nutzer verantwortlich.
2.5.1.4. Es ist verboten, Inhalte über das Portal von UNN zugänglich zu machen oder zu verbreiten, wenn und soweit mit diesen gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird. Es ist dem Nutzer insbesondere untersagt,
- Beleidigende, diskriminierende oder unwahre Inhalte zu verbreiten;
- Pressemitteilungen im Namen Dritter einzustellen, ohne dafür bevollmächtigt zu sein;
- urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne die entsprechenden Nutzungsrechte zu verbreiten;
- wettbewerbswidrige Handlungen über das Portal von UNN vorzunehmen.
Auch in folgenden weiteren Fällen kann bzw. darf eine Veröffentlichung von Meldungen auf dem Portal von UNN nicht erfolgen:
- Meldungen, die den auf dem Portal von UNN eingerichteten Kategorien nicht zugeordnet werden können;
- Meldungen, die sich in Art oder Umfang nicht in einem sinnvollen Rahmen halten;
- Meldungen, die ausschließlich einen werbenden Inhalt haben, insbesondere solche, die nicht allgemeinen Mindestanforderungen an eine Pressemitteilung genügen.
- Meldungen mit ausschließlich politischem Inhalt;
Auch ist des dem Nutzer untersagt, außer in den Fällen der 2.5.4. und 2.5.5. für Dritte Meldungen zu veröffentlichen.
2.5.1.5. UNN ist berechtigt, Meldungen zu löschen und nicht zu archivieren, die gegen die Regelungen von Ziffer 2.5.1.4. verstoßen. Darüber hinaus behält sich UNN die folgende Rechte vor:
- Meldungen strukturell zu verändern (z.B. Absätze einzufügen).
- Kontaktdaten des Nutzers, die bereits im Pressefach des Nachrichtengebers hinterlegt sind, zu kürzen (z.B.: Pressekontakte oder Firmenbeschreibungen).
2.5.1.6. Weiterhin ist UNN berechtigt, in Einzelfällen Meldungen gänzlich aus dem System zu entfernen, wenn dies unter Abwägung der Interessen des Nutzers und der Interessen von UNN als notwendig erscheint.
2.5.2. Produktgruppe „Ticket“
2.5.2.1. Die Verträge über Leistungen der Produktgruppe „Ticket“ haben eine feste Vertragslaufzeit, wobei der Nutzer während der Vertragslaufzeit eine genau bestimmte Anzahl von Meldungen auf den bei Vertragsabschluss definierten Portalen der UNN veröffentlichen kann.
2.5.2.2. Werden vor Ende der jeweiligen Laufzeit nicht alle Tickets aufgebraucht, so verfallen diese und werden nicht in einen gegebenenfalls folgenden Leistungszeitraum übertragen.
2.5.3. Produktgruppe „Flat/Flatrate“
Die Verträge über Leistungen der Produktgruppe „Flat/Flatrate“ haben eine feste Vertragslaufzeit, wobei der Nutzer während der Vertragslaufzeit eine unbegrenzte Anzahl von Meldungen auf den bei Vertragsabschluss definierten Portalen der UNN veröffentlichen kann.
2.5.4. Produktgruppe „Agenturen Flatrate“
2.5.4.1. Diese Produktgruppe richtet sich ausschließlich an Werbeagenturen (nachfolgend „Agentur“ genannt), die für Unternehmen und andere Auftraggeber (nachfolgend „Agentur-Kunde“ genannt) die Beratung, Konzeption, Planung, Gestaltung und Realisierung von Werbe- und sonstigen Kommunikationsmaßnahmen übernehmen.
2.5.4.2. Die Verträge über Leistungen der Produktgruppe „Agenturen Flatrate“ haben eine feste Vertragslaufzeit, wobei die Agentur während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit hat, für jeweils einen Agentur-Kunden eine unbegrenzte Anzahl von Meldungen auf den bei Vertragsabschluss definierten Portalen der UNN zu veröffentlichen. Für jeden einzelnen Agentur-Kunden ist dabei eine separate Flatrate einzurichten.
2.5.5. Produktgruppe „Agenturen Ticket“
2.5.5.1. Die Ziffer 2.5.4.1. gilt entsprechend.
2.5.5.2. Die Verträge über Leistungen der Produktgruppe „Agenturen Ticket“ haben eine feste Vertragslaufzeit, wobei die Agentur während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit hat, für ihre Agentur-Kunden eine genau bestimmte Anzahl von Meldungen auf den bei Vertragsabschluss definierten Portalen der UNN zu veröffentlichen. Die Tickets aus diesem Leistungspaket sind für die verschiedenen Agentur-Kunden variabel einsetzbar.
2.6. Medienbeobachtung
2.6.1. Die Verträge über Leistungen der Produktgruppe „Medienbeobachtung“ haben eine feste Vertragslaufzeit, wobei dem Nutzer zur Eigeninformation eine Suchmaschine mit angeschlossener Ergebnisverarbeitungs- und Analysesoftware bereitgestellt wird. Die Suchmaschine ist darauf ausgerichtet, Artikel, Nachrichten, Meinungen und Kommentare zu bestimmten Themen oder Suchworten im Internet aufzufinden und auszuwerten.
2.6.2. Rechte und Pflichten
2.6.2.1. Im Rahmen der Nutzung der „Medienbeobachtung“ führt UNN nach Vorgaben oder im Sinne des Nutzers einzelne Suchabfragen oder regelmäßige Suchaufträge auf ihrem Suchindex aus.
2.6.2.2. Der Suchindex beinhaltet dabei die von UNN dafür ausgesuchten und festgelegten Medien, wobei dem Nutzer die Möglichkeit eingeräumt werden kann, die Medienliste einzusehen. Um die Aktualität und Effektivität der Medienbeobachtung zu gewährleisten, behält sich UNN vor, den Inhalt ihres Medienprogramms jederzeit zu verändern oder zu ergänzen.
2.6.2.3. UNN ist in Einzelfällen berechtigt, konkrete Suchabfragen oder Suchaufträge abzulehnen, sofern diese aus technischen Gründen zu Problemen führen können. Änderungswünsche an Suchabfragen oder -aufträgen kann der Nutzer über die Software mit seinen Zugangsdaten selbst vornehmen oder dem Serviceteam der UNN telefonisch oder per E-Mail mitteilen. Im letzteren Fall werden die Änderungen, sofern möglich, von UNN durchgeführt.
2.6.2.4. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Trefferergebnisse im Rahmen der „Medienbeobachtung“ von Dritten abhängig sind. Deswegen kann es sein, dass die Ergebnisse zu einer Suchabfrage nicht vollständig sind oder teilweise von der Ansicht des Nutzers abweichen.
2.6.2.5. UNN macht sich Inhalte und Aussagen der Trefferergebnisse ausdrücklich nicht zu Eigen – auch dann nicht, wenn sich die Trefferergebnisse aus gestalterischen Gründen in das Gesamtbild des der „Medienbeobachtung“-Informationsangebots einpassen.
2.6.2.6. Die im Rahmen der „Medienbeobachtung“ übermittelten Suchabfragen oder Suchaufträge können auch per E-Mail abonniert werden. Der Nutzer verpflichtet sich, bei Inanspruchnahme dieser Möglichkeit nur E-Mail-Empfänger zu hinterlegen, deren explizites Einverständnis er zuvor eingeholt hat.
2.6.3. Urheberrechte bzgl. der Suchergebnisse
2.6.3.1. Die Lieferung der Trefferergebnisse erfolgt vorbehaltlich aller Verwertungsrechte. Der Nutzer verpflichtet sich, Vervielfältigungen der von UNN gelieferten Trefferergebnisse (darunter Ausschnitte, Texte, Bilder etc.) nur zum persönlichen oder sonstigen eigenen Gebrauch (i.d.R. Archivierungs- und Dokumentationszwecken) im Rahmen des § 53 UrhG anzufertigen. Sonstige Verwendungen sind ungeachtet des jeweiligen Trägermediums nur im gesetzlich zulässigen Rahmen oder aufgrund einer separaten Vereinbarung mit dem Urheber bzw. Rechteinhaber zulässig.
2.6.3.2. Kommt es infolge eines Verstoßes gegen die in Ziffer 2.6.3.1. genannte Regelung zu einer Rechteverletzung Dritter, so stellt der Nutzer die UNN von allen resultierenden Ansprüchen Dritter frei. Die Ziffern 9.2. Und 9.3. gelten dann entsprechend.
2.6.4. Mitwirkung des Nutzers
Dem Nutzer wird durch die Übermittlung der Zugangsdaten die Möglichkeit eingeräumt, die Lieferung der Trefferergebnisse selbst zu konfigurieren. Er befindet sich daher in der Mitwirkungspflicht, seine Konfiguration (z.B. für Suchabfragen oder E-Mail Alerts) selbstständig vorzunehmen und regelmäßig zu überprüfen. Sollte der Nutzer feststellen, dass die übermittelten Trefferergebnisse nicht seinen Anforderungen entsprechen, so wird er die Mitarbeiter von UNN umgehend um Unterstützung bitten. Die Parteien sind sich einig, dass eine falsche oder mangelhafte Konfiguration keinen Sach- oder Leistungsmangel begründet.
2.7. Eigener Verteiler Premium / Eigener Verteiler
2.7.1. Die Verträge über Leistungen der Produktgruppe „Eigener Verteiler Premium“ haben eine feste Vertragslaufzeit, wobei der Nutzer bei diesem Produkt die Möglichkeit hat, über die bei Vertragsabschluss definierten Portale der UNN an von dem Nutzer vorgegebene Personen E-Mails zu versenden.
2.7.2. Der Nutzer garantiert, dass alle Empfänger der E-Mails, an die mit den „Eigenen Verteilern Premium“ Nachrichten versendet werden, zuvor in den Empfang der E-Mail eingewilligt haben oder ein sonstiger Ausnahmetatbestand vorliegt, aufgrund dessen der Versand gestattet ist (z.B. § 7 Abs.3 UWG). Ziffern 12.2. und die Ziffer 2.5.1.4. bis 2.5.1.6. geltend entsprechend.
2.7.3. Die Nutzung der Funktion „Eigener Verteiler“ ist bei bis zu 25 Kontakten kostenlos möglich. Ziffer 2.7.2. gilt hier entsprechend.
2.8. Texterstellung
2.8.1. Im Rahmen der Produktgruppe „Texterstellung“ hat der Nutzer die Möglichkeit, sich von UNN Texte, insbesondere Pressetexte, erstellen zu lassen.
2.8.2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die erfolgreiche Erstellung des Textes von der Mitwirkung des Nutzers abhängig ist. Dieser ist daher verpflichtet, UNN möglichst frühzeitig über die Rahmenbedingungen und die einzelnen Anforderungen des zu erstellenden Textes zu informieren. Beistellungen (z.B. Texte, Grafiken und Fotos) hat der Nutzer, wenn kein Zeitpunkt vereinbart ist, unverzüglich nach Vertragsschluss, andernfalls fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
2.8.3. Durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Nutzer das Recht, die für ihn erstellten Texte bestimmungsgemäß in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu benutzen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird dem Nutzer an den Texten das einfache Nutzungsrecht, zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkt, übertragen.
2.9. Übersetzung
2.9.1. Im Rahmen der Produktgruppe „Übersetzung“ hat der Nutzer die Möglichkeit, sich von UNN Texte, insbesondere Pressetexte, übersetzen zu lassen.
2.9.2. Die Ziffern 2.8.2. und 2.8.3. gelten entsprechend.
2.10. Stellenanzeigen – Intern
2.10.1. Die Verträge über Leistungen der Produktgruppe „Stellenanzeige – Intern“ haben eine feste Vertragslaufzeit, wobei der Nutzer hier die Möglichkeit hat, über die bei Vertragsabschluss definierten Portale der UNN eigene Stellenanzeigen zu veröffentlichen.
2.10.2. Die Ziffern 2.5.1.4. bis 2.5.1.6. geltend entsprechend.
2.11. Stellenanzeigen – Premium
2.11.1. Die Verträge über Leistungen der Produktgruppe „Stellenanzeige – Premium“ hat eine feste Vertragslaufzeit. Bei den Verträgen der Produktgruppe „Stellenanzeige – Premium“ hat der Nutzer die Möglichkeit, über bei Vertragsabschluss definierten Portale eigene Stellenanzeigen zu verbreiten. UNN übernimmt insoweit den Versand (u.a. über Datenschnittstellen) und das Einstellen der Stellenanzeigen auf den definierten Portalen. Eine tatsächliche Veröffentlichung der Anzeige ist von UNN nicht geschuldet.
2.11.2. Die Ziffern 2.5.1.4. bis 2.5.1.6. geltend entsprechend.
2.12. Events – Intern
2.12.1. Die Verträge über Leistungen der Produktgruppe „Event – Intern“ haben eine feste Vertragslaufzeit, wobei der Nutzer hier die Möglichkeit hat, über die bei Vertragsabschluss definierten Portale der UNN eigene Events zu veröffentlichen.
2.12.2. Die Ziffern 2.5.1.4. bis 2.5.1.6. geltend entsprechend.
2.13. Events – Premium
2.13.1. Die Verträge über Leistungen der Produktgruppe „Events – Premium“ haben eine feste Vertragslaufzeit. Bei den Verträgen der Produktgruppe „Events – Premium“ hat der Nutzer die Möglichkeit, über bei Vertragsabschluss definierten Portale eigne Events zu verbreiten. UNN übernimmt insoweit den Versand (u.a. über Datenschnittstellen) und das Einstellen der Events auf den definierten Portalen. Eine tatsächliche Veröffentlichung des Events ist von UNN nicht geschuldet.
2.13.2. Die Ziffern 2.5.1.4. bis 2.5.1.6. geltend entsprechend.
2.14. Produktgruppe „Native Advertorial“
2.14.1. Die Verträge über Leistungen der Produktgruppe „Native Advertorial“ haben eine feste Vertragslaufzeit, wobei allerdings Ziffer 2.4.1. nicht eingreift, so dass sich Verträge über Leistungen der Produktgruppe „Native Advertorial“ nicht automatisch verlängern. Der Nutzer hat im Rahmen der Produktgruppe „Native Advertorial“ die Möglichkeit, sein Unternehmen in Form einer redaktionellen Aufmachung von Text und Bild über ein namhaftes Medium bzw. mehrere namhafte Medien zu präsentieren und damit zu werben (nachfolgende „Unternehmenspräsentation“ genannt). Das Advertorial ist 365 Tage online. Je nach Vereinbarung mit dem Nutzer werden Text und Bild vom Nutzer geliefert und über eine von UNN beauftragte Werbeagentur zur weiteren Veranlassung der Veröffentlichung übermittelt. Alternativ können die Aufbereitung von Text und Bild auch über die von UNN beauftragte Werbeagentur erfolgen, die das Advertorial zur Veröffentlichung an den Publisher weiterleitet. Ein Werbeerfolg d.h. bestimmte Öffnungsraten, Conversionsrate, Besucherzahlen, etc. ist nicht geschuldet. Darüber hinaus wird kein Konkurrenzausschluss gewährt, d.h. es kann nicht ausgeschlossen werden, dass während des gleichen Zeitraums anzeigen eines Wettberbers geschaltet werden.
2.14.2. Dieses Produkt wird mit einer festen Vertragslaufzeit angeboten. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 15 Monate und teilt sich eine maximale Vorbereitungszeit von 3 Monate sowie einen feste Buchungszeit von 12 Monate für die Online-Schaltung des Advertorials auf. In der Vorbereitungszeit hat Nutzer die Möglichkeit, Texte, Bilder, Videos bereitzustellen und Änderungen an bereits zur Verfügung gestellten Inhalten beliebig vorzunehmen. Nach Ablauf der 3-monatigen Vorbereitungszeit beginnt automatisch der Buchungszeitraum. Der Nutzer kann aber schon vor Ablauf der 3-monatigen Vorbereitungszeit den Start der 12-monatigen Buchungszeit verlangen. Durch die Verkürzung der Vorbereitungszeit verlängert sich die Buchungszeit jedoch nicht.
2.14.3. Nach Veröffentlichung der Unternehmenspräsentation hat der Nutzer gegenüber UNN keinen Anspruch mehr auf Vornahme von Änderungen an der Unternehmenspräsentation. Es obliegt UNN, Änderungen auf Kulanzbasis vorzunehmen. Storniert der Nutzer seine Kampagne, erfolgt für die verbleibenden Tage bis zum Ablauf der festen Vertragslaufzeit keine Ausspielung. Der Nutzer kann insoweit keine Ansprüche herleiten.
2.14.4.Soweit UNN dem Nutzer Entwürfe zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit übermittelt, gelten die Entwürfe als genehmigt, wenn UNN nicht innerhalb von 7 Tagen eine Korrekturaufforderung des Nutzers erhält.
2.14.5. Werden bestimmte Keywords für die Erstellung und Veröffentlichung von Advertorials benötigt, sind diese UNN spätestens 7 Tage nach Aufforderung durch den Nutzer mitzuteilen.
2.14.6. Der Nutzer hat keinen Anspruch der Veröffentlichung des Advertorials auf einer bestimmten Internetseite und/ oder bei einem bestimmten Publisher.
2.14.7. Der Nutzer ist ohne ausdrückliche Einwilligung von UNN nicht berechtigt, die Advertorials über weitere Werbeformate, wie z.B. Sponsored Content- Empfehlungen oder Native Recommendation Ads einzubinden.
2.14.8. Der Nutzer räumt im Falle einer von UNN beauftragten Werbeagentur dieser das Recht ein, die übermittelten Beistellungen (Texte, Bildmaterial, Anzeigen, Banner, Keywords etc.) sowohl bzgl. inhaltlicher als auch technischer Aspekte zu bearbeiten und Änderungen und Korrekturen vorzunehmen.
2.14.9. Sofern vereinbart wurde, dass Advertorials von der Werbeagentur erstellt werden, sind diese vor Veröffentlichung auf der Internetseite des Publishers abzunehmen. Die Abnahme hat unverzüglich jedoch spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung des Werkes zur Prüfung schriftlich oder in Textform zu erfolgen und darf insbesondere nicht aus geschmacklichen Gründen oder anderweitig unbegründet verweigert werden. Erklärt der Nutzer nicht innerhalb vorbezeichneter Frist seine Abnahme, gilt das Werk als vorbehaltslos und rügelos abgenommen.
2.14.10. Die Ziffern 2.5.1.3 bis 2.5.1.6 gelten insoweit entsprechend.
2.14.11. Bei vorübergehenden Störungen der Verfügbarkeit des Advertorials liegt kein Fehler vor, aus dem der Nutzer Ansprüche herleiten könnte.
2.14.12. UNN ist berechtigt, Werbung für Arznei- und Heilmittel von einer schriftlichen Zusicherung des Nutzers oder einer Überprüfung durch eine sachverständige Stelle auf Kosten des Nutzers abhängig zu machen.
2.15. Produktgruppe „PresseLeads“
2.15.1. Die Verträge über Leistungen der Produktgruppe „PresseLeads“ haben eine feste Vertragslaufzeit. Die Produktgruppe „PresseLeads“ richtet sich an Nutzer, für die bereits über die Webseiten von UNN Presseinhalte veröffentlicht werden. Im Rahmen der Nutzung des Produkts „PresseLeads“ wird dem Nutzer eine Leadliste mit Firmennamen zur Verfügung gestellt, die über eine Entschlüsselung von Firmen -IP-Adressen generiert wurde. Die Firmen- IP-Adressen wurden über Klicks auf PR-Inhalte der Webseiten von UNN getrackt. Neben dem Firmennamen kann dem Nutzer auch der Zeitpunkt des Klicks sowie die Information, was angeklickt wurde, nachgelagert angezeigt werden.
2.15.2. Dieses Produkt wird mit einer festen Vertragslaufzeit angeboten und ist als Flatrate ausgestaltet.
2.15.3. Die generierten Leads sind ausschließlich dem Nutzer vorbehalten. Eine Weitervermarktung generierter Leads ist nicht gestattet. Eine anderweitige Verwendung bedarf der Abstimmung mit UNN.
2.16. Produktgruppe „WebLeads“
2.16.1. Die Verträge über Leistungen der Produktgruppe „WebLeads“ haben eine feste Vertragslaufzeit. Im Rahmen der Produktgruppe „WebLeads“ wird dem Nutzer zusätzlich zu den Leistungen nach Ziffer 2.15. die Möglichkeit eingeräumt, Leads auf seiner eigenen Domain mit der in 2.15.1 bestehenden Technik zu entschlüsseln. Dies geschieht mittels Bereitstellung eines Code-Snippet. Die Integration des Code-Snippets auf der Webseite obliegt dem Nutzer selbst. Der Code-Snippet darf vom Nutzer nur auf der konkret zwischen den Parteien vereinbarten Webseite eingebunden werden. Der Nutzer muss selbständig prüfen, ob die von Ihm zur Verwendung angedachten Domains und Sub-Domains funktional für die Einbindung des Code-Snippets geeignet sind. Eine individuelle Anpassung oder Modifikation des Code-Snippets ist seitens UNN nicht geschuldet.
2.16.2. Im Übrigen gelten Ziff. 2.15.2 und 2.15.3. entsprechend.
2.17.Produktgruppe „Native Content Ad/AdIn“
2.17.1. Die Verträge über Leistungen der Produktgruppe „Native Content Ad/ADIN“ haben eine feste Vertragslaufzeit. UNN bietet Nutzern für einen Zeitraum von 4 Wochen über das Produkt „Native Content Ad/ADIN2 die Möglichkeit, Werbung temporär auf namhaften Plattformen zu platzieren/auszuspielen.
2.17.2. Dieses Produkt wird mit einer festen Vertragslaufzeit angeboten und enthält einen 1-Mal Token, der binnen 12 Monaten eingelöst werden kann. Wird er innerhalb der 12 Monate nicht eingelöst, verfällt er. Sofern ein Paket allerdings verlängert wird und der Token innerhalb des ersten Vertragszyklus nicht eingelöst wurde, wird der Token in den Folgevertrag übernommen. Der Nutzer erhält dann einen 2-Mal Token. Die 2-Mal Token können auf Wunsch des Nutzers auch in einer Kampagne mit längerer Laufzeit genutzt werden.
2.17.3. Der Nutzer hat die Möglichkeit, seine Kampagne jederzeit abzuändern, für die Dauer von maximal 14 Tagen zu pausieren, oder zu stornieren. Storniert der Nutzer jedoch seine Kampagne, erfolgt für die verbleibenden Tage der vereinbarten 4-wöchigen Ausspielung keine Ausspielung. Der Nutzer kann insoweit keine Ansprüche geltend machen.
2.17.4. Der Nutzer hat keinen Anspruch der Veröffentlichung auf einer bestimmten Internetseite und/oder bei einem bestimmten Publisher.
2.18. Produktgruppe „Native Teaser Ad/AdOut“
2.18.1. Die Verträge über Leistungen der Produktgruppe „Native Teaser Ad/AdOut“ haben eine feste Vertragslaufzeit. UNN bietet Nutzern für einen Zeitraum von 4 Wochen über das Produkt „Native Teaser Ad/AdOut “ die Möglichkeit zum einen das Ausspielen eines Text-Bildelements im Lesebereich einer Internetseite und zum anderen das Öffnen des Hyperlinks/der gewünschte Zielseite durch Anklicken des Text-Bild-Elements. Je nachdem für welche Option sich der Nutzer bei Buchung des Produkts entschieden hat, können bis zu 5 Teaser eingebaut werden, maximal 5 unterschiedliche Hyperlinks hosten/ auf bis zu 6Zielseiten führen können. Die Teaser werden dabei rotierend ausgespielt.
2.18.2. Im Übrigen gilt Ziff. 2.17.2 und Ziff. 2.17.3 entsprechend.
2.19. Produktgruppe „Native Teaser Ad/AdIN“
2.19.1. Hinsichtlich der Beschreibung des Produkts „Native Teaser Ad/ADIN wird auf Ziff. 2.18.1 Bezug genommen, allerdings mit der Ausnahme, dass insoweit nur bis zu 3 Teaser eingebaut werden können, die maximal 3 unterschiedliche Hyperlinks hosten/ auf bis zu 3 Zielseiten führen können. Die Teaser werden dabei rotierend ausgespielt.
2.19.2. Der Nutzer kann den Zeitpunkt für die Ausspielung frei wählen.
2.19.3. Im Übrigen gilt Ziff. 2.17.2 und Ziff. 2.17.3 entsprechend..
2.20. Leistungspakete – Bundle
UNN stellt für die Nutzer auf Anfrage individuelle Leistungspakete zusammen, in den Leistungen aus den vorgenannten Produktgruppen kombiniert werden. Für die einzelne Leistungen in den Leistungspakten gelten dabei, vorbehaltlich anderer Absprachen der Parteien, ergänzend die vorgenannten Regelungen für die jeweils einschlägigen Produktgruppen.
3. Entgelt, Rechnung und Fälligkeit
3.1. Das vom Nutzer geschuldete Entgelt richtet sich nach dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag.
3.2. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt.
3.3. Das Entgelt für die Inanspruchnahme der Leistungen von UNN werden unverzüglich nach Vertragsabschluss für die gesamte Laufzeit fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt bei allen gebuchten Leistungen zu Beginn der vereinbarten (Mindest-)Laufzeit. Das Entgelt ist fällig binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Nutzer.
3.4. Die Rechnung wird dem Nutzer je nach Vereinbarung in Papierform oder online in elektronischer Form (nachfolgend kurz „Online-Rechnung“ genannt) zur Verfügung gestellt. Sofern die Zurverfügungstellung einer Online-Rechnung vereinbart ist, erhält der Nutzer die Rechnung per E-Mail an eine vom Nutzer zu benennende E-Mail-Adresse zugesandt. Ein Anspruch auf Überlassung einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des §14 Abs. 3 UStG besteht nicht. Ersatzweise zur direkten Rechnungsüberlassung per E-Mail sendet UNN eine E-Mail mit der Anzeige der Verfügbarkeit der Online-Rechnung im Portal von UNN.
4. Leistungserbringung durch Dritte
UNN darf die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten erbringen lassen. Der Nutzer kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.
5. Termine und Fristen
5.1. Termine und Lieferfristen gelten zu Lasten von UNN ausschließlich dann als fix, wenn diese in Textform als fix vereinbart wurden. Andernfalls sind die Termine und Lieferfristen für UNN lediglich unverbindliche Orientierungshilfen.
5.2. Soweit und solange von UNN geschuldeten Leistungen infolge höherer Gewalt nicht oder nicht fristgerecht erbracht werden können, haftet UNN nicht für die Verzögerung. Ein Recht des Nutzers zum Vertragsabbruch besteht in solchen Fällen nur, soweit Vertragserfüllung für ihn auch unter Berücksichtigung der Belange von UNN unzumutbar ist.
6. Rechteeinräumung
6.1. An urheberrechtlich geschützten Werken (z.B. Texten, Fotos), die der Nutzer auf UNN veröffentlicht (z.B. Pressemitteilungen) bzw. UNN zur Nutzung zur Verfügung stellt (z.B. zur Weiterverbreitung an Dritte), räumt der Nutzer UNN ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Übertragen werden insoweit insbesondere das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Ferner überträgt der Nutzer das Bearbeitungsrecht an diesen Werken.
6.2. UNN ist berechtigt, Dritten im Namen des Nutzers Nutzungsrechte an den Werken und zwar entsprechend dem Umfang nach Ziffer 6.1. einzuräumen. Dies gilt insbesondere, sofern Produkte gebucht werden, bei denen die Weiterverbreitung von Texten und/oder Bildern über Dienstleister oder deren Publisher erfolgt.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
7.1. Der Nutzer darf gegen Forderungen von UNN nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
7.2. Der Nutzer kann, sofern es sich nicht um fällige Ansprüche, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
7.3. Außer im Bereich des § 354 a HGB kann der Nutzer Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von UNN abtreten.
8. Haftung von UNN
8.1. UNN haftet gegenüber dem Nutzer nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt nicht, soweit wesentliche Pflichten des Vertrags durch UNN verletzt werden. Wesentlichen Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
8.2. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von UNN bei Schäden, die nicht auf eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zurückzuführen sind, hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ausgeschlossen.
8.3. Verletzt UNN fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, haftet UNN nur für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
8.4. Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von UNN – insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung – bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Gleiches gilt für die Haftung von UNN bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.5. Die Einschränkungen der Ziffern 8.1. bis 8.4. gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von UNN, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
9. Haftung des Nutzers
9.1. Der Nutzer garantiert, dass er hinsichtlich der von ihm auf den Webseiten von UNN veröffentlichen Materialien (Texte, Bilder, Grafiken etc.), die über die Angebote von UNN verbreiteten Inhalte und die UNN im Zusammenhang mit dem Vertrag bereitgestellten Inhalte für die jeweilige Nutzung uneingeschränkt verfügungsbefugt ist und insoweit die Inhalte frei von sämtlichen Rechten Dritter, unter Einschluss eventueller Persönlichkeitsrechte, sind. Insbesondere garantiert der Nutzer alle für die Veröffentlichung, Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz-, Auswertungs- und GEMA-Rechte zu besitzen.
9.2. Der Nutzer stellt UNN von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Ausübung der der UNN durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte und Befugnisse hinsichtlich der von dem Nutzer zur Verfügung gestellten Materialien erhoben werden. Dies gilt auch, sofern die Leistungen unter Einbindung eines Dritten, wie z.B. gem. Ziff. 2.15. erbracht wird. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, die der UNN bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. UNN wird den Nutzer jedoch unverzüglich von vorzunehmenden Maßnahmen der Rechtsverteidigung informieren. UNN darf bei solchen Auseinandersetzungen mit Dritten Vergleiche nur nach Rücksprache mit dem Nutzer schließen. Andernfalls trägt UNN sämtliche Kosten der Auseinandersetzung selbst.
9.3. Der Nutzer ist verpflichtet, UNN für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
9.4. Soweit der Nutzer Meldungen über eine passwortgeschützte Webschnittstelle übermittelt, ist er für die Geheimhaltung des zugeteilten Usernamens und Passwortes (im Folgenden „Zugangsdaten“) verantwortlich. Er trägt die Verantwortung für einen Missbrauch der Zugangsdaten.
10. Geheimhaltung, Datenschutz
10.1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner bekanntwerdende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
10.2. Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten des Nutzers werden elektronisch gespeichert. UNN verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrund-Verordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), zu beachten. Weitere Informationen hierzu stellt UNN in einer gesonderten Datenschutzerklärung bereit.
11. Änderung der AGB, der Leistungen und der Preise
11.1. Bei einer Änderung der für ein Dauerschuldverhältnis geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungspflichten von UNN und der Preise durch UNN, wird die jeweilige Neufassung bzw. die neuen Leistungspflichten bzw. die jeweils neuen Preise frühestens zwei Monate nach Zugang einer entsprechenden Erklärung beim Nutzer Vertragsinhalt, wenn UNN die Änderungen dem Nutzer in Textform unter Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie unter Hinweis auf eine einmonatige Frist des Widerspruchs nach Zugang der entsprechenden Erklärung mitteilt und der Nutzer nicht binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Erklärung widerspricht.
11.2. Erfolgt ein Widerspruch nach Ziffer 11.1. wird der Vertrag unverändert fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
11.3. Unwesentliche Änderungen, Ergänzungen und Einschränkungen des Bestands der von UNN verwendeten Software, insbesondere die Abkündigung einzelner Teile der Software, sind bei neuen Programmversionen im Rahmen einer allgemeinen Produktpolitik von UNN erlaubt.
12. Schlussbestimmung
12.1. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2. Sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 38 ZPO ist oder der Nutzer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Firmensitz ins Ausland verlegt oder dieser nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Karlsruhe. Die Gerichte in Karlsruhe sind ferner zuständig, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
12.3. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, Karlsruhe.
12.4. Kündigung, Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung und Abmahnung bedürfen der Textform. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Textformklausel.
12.5. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
12.6. In Konfliktfällen zwischen den Sprachversionen ist die deutsche Sprachversion maßgeblich. Die anderen Sprachversionen sind nur eine Leseversion.