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Rückzahlung der Corona-Soforthilfe am VG Karlsruhe abgewendet

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat ein weiteres positives Urteil erstritten, diesmal gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfe durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hob am 11. Oktober 2024 mit dem Urteil (Az.: 14 K 2955/23) den Widerrufs- und Erstattungsbescheid sowie den Widerspruchsbescheid der Bank auf.

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Corona-Soforthilfe: Von Buttlar Rechtsanwälte erstreitet in einem Musterverfahren wegweisendes Urteil

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat am 11. Juli 2024 erste Urteile in mehreren Musterverfahren gegen die L-Bank Baden-Württemberg wegen der Rückforderung von Corona-Soforthilfen verkündet. Die Klagen der Unternehmer und Freiberufler - darunter eine unserer Kanzlei (Az. 14 K 4126/23)- hatten Erfolg, weil das Verwaltungsgericht die Rückforderungen der L-Bank als rechstwidrig eingestuft hat. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da die Berufung zugelassen wurde.

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