(lifepr) (Karlsruhe, 08.06.2011) Nach dem Ausbruch der gefährlichen EHEC-Infektion sind Betriebs- und Werksärzte als erste Anlaufstelle für Arbeitgeber und Beschäftigte gefragt. Die Sorge wächst, dass sich der Erreger weiter ausbreitet und die Zahl der Infizierten zunimmt. Daher informieren Betriebsärzte derzeit über den EHEC-Keim und die Erkrankung, geben Hygieneempfehlungen zum Schutz vor der Infektion und unterstützen bei der Erstellung von Pandemieplänen.
Arbeitsplatz und Betriebskantine
Neben allen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts haben Maßnahmen der persönlichen Hygiene oberste Priorität - das gilt auch in Betriebskantinen und an Arbeitsplätzen. "Arbeitgeber und Mitarbeiter sind jetzt im betrieblichen wie privaten Umfeld zur Prävention aufgefordert", sagt Dr. Wolfgang Panter, Präsident des Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW). Der VDBW ist der Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner und Partner der Aktion Gesunder Rücken e. V. (www.agr-ev.de).
Prävention - Vorbeugen ist oberstes Prinzip
Die Betriebsärzte sind in allen Fragen der Infektionsprophylaxe ansprechbar. Als betriebliche Gesundheitsexperten informieren sie die Beschäftigten über Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Erkrankungen und unterstützen Unternehmen bei der Minderung von Infektionsrisiken. Der Verband appelliert, sich bei der Erarbeitung gemeinsamer Vorsorgemaßnahmen an die Regeln des Robert-Koch- Institutes zu halten. "Um einer Infektion vorzubeugen, gelten viele Verhaltensregeln im beruflichen Alltag wie im Privatleben. Dazu gehören einfache und effektive Hygienemaßnahmen: Jeder kann sich durch regelmäßiges, gründliches Händewaschen - insbesondere vor dem Essen - und den vorsorglichen, vorübergehenden Verzicht auf Verzehr von rohen Tomaten, Gurken, Salat und Sprossen schützen", sagt Dr. Panter. "Da der Erreger über mit Tierkot verunreinigte Lebensmittel übertragen wird, ist Hygiene auch bei der Zubereitung von Speisen oberstes Gebot. Außerdem empfehlen wir, die Toiletten in allen Betrieben regelmäßig und gründlich zu reinigen."
Der Betriebsarzt: Erster Ansprechpartner im Notfall
Nicht jeder, der sich mit dem EHEC-Erreger infiziert, erkrankt auch zwangsläufig. Die Anzeichen der Infektion können unbemerkt bleiben oder mit leichten bis schweren Beschwerden einhergehen. Zu den Symptomen gehören wässriger oder blutiger Durchfall, Übelkeit, Erbrechen und Bauchschmerzen. Bei wenigen Infizierten kommt es etwa nach einer Woche zu dem schweren Krankheitsbild eines hämolytischurämischen Syndroms (HUS) mit lebensbedrohlicher Funktionsstörung der Niere, so dass intensivmedizinische Maßnahmen erforderlich werden. Wer sich nicht wohl fühlt und unsicher ist, sollte daher zunächst seinen Betriebsarzt aufsuchen. "Uns ist es lieber, die Mitarbeiter kommen bei dem kleinsten Verdacht, auch wenn der sich nicht bestätigt. So können wir im Fall einer Erkrankung sofort reagieren und verhindern, dass sich die Krankheit im Unternehmen ausbreitet ", erklärt Dr. Panter.
Der Betriebsarzt informiert zum Infektionsgeschehen, berät verantwortliche Akteure und Beschäftigte im Betrieb, Kräfte in Küchen und Kantinen, erstellt Aushänge, setzt offizielle Empfehlungen im Betrieb um und beobachtet die epidemiologische Entwicklung.
Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) ist der Berufsverband deutscher Arbeitsmediziner und der größte arbeitsmedizinische Fachverband Europas. Er vertritt seit 61 Jahren die Interessen seiner rund 3.000 Mitglieder. Zu den Aufgaben des VDBW gehören die Förderung der Qualität arbeitsmedizinischer Betreuung, die Integration des präventiven Fachgebietes Arbeitsmedizin in das medizinische Versorgungssystem und die Unterstützung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in den Betrieben. Der VDBW unterstützt gemeinsam mit anderen maßgeblichen Fachdisziplinen und Institutionen die Gewinnung und Auswertung neuster arbeitsmedizinischer Erkenntnisse sowie deren Weitergabe in die Praxis und wirkt an der Gestaltung arbeitsmedizinischer Programme mit. Die Zentrale des VDBW ist in Karlsruhe. www.vdbw.de
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Zuständigkeitsbereich: Hauptgeschäftsführer
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Telefon: +49 (4284) 9269-990
Fax: +49 (4284) 9269-991
Zuständigkeitsbereich: Pressesprecher / Direktorium
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