(lifepr) (Düsseldorf, 14.03.2012) Die derzeit geltende Energieeinsparverordnung EnEV 2009 schreibt für die meisten Wohngebäude eine Wärmedämmung des Dachbereichs, mindestens aber der obersten Geschossdecke bei nicht zu Wohnzwecken genutzten Speicherräumen per 31.12.2011 verbindlich vor. Tatsächlich aber erfüllt der überwiegende Teil des Gebäudebestandes diese gesetzliche Vorschrift noch nicht. Für Hausbesitzer und Mieter oft mit fatalen Folgen. Nahezu ungehindert kann teuer erkaufte Heizwärme über die Dachfläche entweichen.
Dass eine optimale Wärmedämmung die Heizkosten spürbar senken kann, ist bekannt. Aber auch im Sommer kann eine gute Wärmedämmung eine Dachwohnung erst wirklich bewohnbar machen. Und damit sind die guten Argumente pro Wärmedämmung noch lange nicht am Ende.
Wo eine Dämmung laienhaft ausgeführt ist, bestehen meist auch erhebliche Mängel bei der Dampfsperre. Die Folge ist, dass Luftfeuchtigkeit in der Dämmschicht "gespeichert" wird. Die Folge ist eine Schimmelbildung, die im Extremfall zu einer gesundheitlich bedenklichen Situation bis hin zur Unbewohnbarkeit der Dachwohnung führen kann.
Auch veraltete (und oft von Heimwerkern selbst eingebaute) Dachfenster stellen Wärmebrücken dar. Und diese führen wiederum zu negativen Auswirkungen für das Raumklima und die Heizkostenbilanz. Darüber hinaus sind fehlerhaft eingebaute Dachfenster auch oft ein Ansatzpunkt für die so genannte Tauwasserbildung. Im harmlosesten Fall werden sich Wasserflecken am Rahmen des Dachfensters zeigen. Im fortgeschrittenen Stadium kommt es zu Schimmelbefall. Der Austausch veralteter Fenster ist für den Dachdecker-Innungsbetrieb als Dach-Experte kein Problem. Moderne Dachfenster weisen einen U-Wert von 1,0 auf. Je niedriger dieser Wärmedurchgangskoeffizient ist, desto weniger Wärme entweicht durch das Fenster bzw. desto weniger Wärme dringt im Sommer in die Dachwohnung ein. Auch wenn sich die EnEV 2009 derzeit noch mit einem U-Wert von 1,7 Wm2K zufrieden gibt: Die Optimierung lohnt sich auf jeden Fall.
Eine Optimierung der Wärmedämmung im Dachbereich ist ohnehin bei einer anstehenden Dachsanierung oder umfassenden Reparatur gesetzlich vorgeschrieben. Ändert sich durch eine nahtlose Aufdachdämmung, also der Dämmung unmittelbar unter der Eindeckung, bei einem Doppel- oder Reihenhaus die Dachhöhe, ist dies übrigens zulässig.
Ansprechpartner für eine Optimierung der Wärmedämmung im Dachbereich, aber auch der Fassade, ist der Dachdecker-Innungsbetrieb als Fachbetrieb für die gesamte Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik. Adressen dieser Betriebe gibt es bei der regionalen Dachdecker-Innung und im Internet unter www.dachdecker-verband-nr.de
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