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Dachdecker Verband Nordrhein: Vorsicht, Dachlawinen

Weiße Pracht kann teuer werden
Falsch dimensioniert, nicht fachgerecht befestigt oder nicht gewartet wurden diese Schneefangsysteme. Für Hausbesitzer oder Hausverwaltung kann das zur teuren Bescherung werden.
Falsch dimensioniert, nicht fachgerecht befestigt oder nicht gewartet wurden diese Schneefangsysteme. Für Hausbesitzer oder Hausverwaltung kann das zur teuren Bescherung werden.

(lifepr) (Düsseldorf, 17.12.2012) Ob die Bauordnung nun Schneefangsysteme auf der Dachfläche vorschreibt oder nicht: Hausbesitzer und Hausverwaltungen sind gut beraten, wenn sie Dritte vor Dachlawinen schützen. Denn die notwendigen Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht werden je nach Gericht unterschiedlich ausgelegt.

Schneefangsysteme können zwar abrutschende Schneemassen vom Dach stoppen. Grundvoraussetzung dafür ist aber, dass der Schneefang fachgerecht montiert und regelmäßig überprüft wird. Während eine 10 cm dicke Pulverschneeschicht nur ein Gewicht von etwa 10-15 kg/m2 auf die Waage bringt, kann sich bei Nassschnee das Gewicht bereits mehr als verfünffachen. Durch das Abrutschen an den Schneefang wird der Schnee weiter verdichtet. Bei einer Dachhöhe von nur 5 m von der Traufe bis zum First kann auf den laufenden Meter Schneefangsystem so eine Last von mehr als 100 kg einwirken. Entsprechend müssen die Abstände der Befestigungspunkte und die Befestigung an der Dachunterkonstruktion ausgelegt sein. Aber auch der Zustand des Schneefangs selbst sollte im Rahmen der jährlichen Herbst-Dachwartung von einem Dachdecker-Fachbetrieb unter die Lupe genommen werden. Übrigens ist die Gefahr von Dachlawinen besonders groß bei Dachflächen mit Solaranlagen. Von der glatten Oberfläche der Module rutscht der Schnee besonders leicht - und entsprechend schnell - ab.

Sorgfalt gilt für Hausbesitzer und -verwaltungen auch bei einem Wechsel zwischen Schneefall und Tauwetter. Dabei können sich über Nacht am Schneefang und in den Dachrinnen Eisbarrieren bilden. Da die ordnungsgemäße Was-serabführung des Schmelzwassers dann nicht mehr gewährleistet ist, entstehen an den Dachüberständen oft Eiszapfen. So schön diese auch anzusehen sind, werden sie beim Herunterfallen zu gefährlichen "Geschossen". Allein ein Warnschild vor Dachlawinen oder Eiszapfenbildung genügt u. U. nicht, um sich vor Regressansprüchen von Geschädigten zu schützen. Notfalls müssen diese Eiszapfen entfernt werden.

Wie auch beim Schneeräumen von Dächern ist das aber keine Aufgabe für den Hausbesitzer oder Hausmeister. Diese Arbeiten sollten einzig dem erfahrenen Dachdeckerbetrieb überlassen werden. Jedes Jahr kommt es zu zahlreichen Unfällen, wenn Laien - und dazu gehören in diesem Fall auch Einsatzkräfte von Feuerwehren - versuchen, Hausdächer von den oft bedrohlichen Schneemengen zu befreien. Hauptunfallursache sind dabei das Durchbrechen durch Lichtkuppeln unter dem Schnee oder der Absturz von geneigten Dächern. Schon ein freier Fall von nur wenigen Metern in einen Sicherungsgurt kann zu schweren Verletzungen führen.

Ob die Montage und Überprüfung von Schneefangsystemen, das Entfernen von Eiszapfen oder die Schneeräumung auf dem Dach: Die unter dem Strich kostengünstigste Lösung wird immer die Beauftragung von Dachdecker-Fachbetrieben sein. Denn jeder Einsatz dieser Fachleute kostet nur einen Bruchteil eines Gerichtsverfahrens um Regressansprüche Dritter.

Die regionale Dachdecker-Innung nennt gerne erfahrene Dachdeckerbetriebe in der Nähe. Außerdem sind entsprechende Adressen auch im Internet unter www.dachdecker-verband-nr.de zu finden.

Ansprechpartner:

Herr Harald Friedrich
HF.Redaktion
Telefon: +49 (8165) 939754
Fax: +49 (8165) 939755
Zuständigkeitsbereich: Presse

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