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Ist das Dach unwettersicher?

Windstärke 8: Die Frisur hält. Und was ist mit dem Dach?
Nach großflächigen Unwetterereignissen arbeiten die Dachdecker-Innungsbetriebe nach Dringlichkeit. Im Stich gelassen wird kein Geschädigter.
Nach großflächigen Unwetterereignissen arbeiten die Dachdecker-Innungsbetriebe nach Dringlichkeit. Im Stich gelassen wird kein Geschädigter.

(lifepr) (Düsseldorf, 18.03.2013) Die drei fatalsten Fehler, die Hausbesitzer begehen können sind: 1. Darauf zu vertrauen, dass das Dach schon den nächsten Sturm überstehen wird. 2. Darauf zu hoffen, dass die Versicherung schon zahlen wird, wenn das Dach den Sturm nicht übersteht. 3. Nach dem Sturm den nächstbesten Handwerker an der Haustüre mit der Dachreparatur beauftragen.

Statistiken der Meteorologen und der Versicherungswirtschaft belegen: Die Intensität der Unwetterereignisse hat in den letzten Jahrzehnten zugenommen. Ob dies nun ein Klimawandel ist oder nicht: Bauherren, Hausbesitzer und Hausverwaltungen müssen heute andere Vorkehrungen zur Schadensabwehr treffen als noch vor 30 Jahren. Das Dachdeckerhandwerk hat auf die veränderten Bedingungen reagiert und eine Sturmsicherung in seinen Fachregeln verbindlich vorgeschrieben. Diese windsogsichernden Maßnahmen gelten für alle Dacheindeckungselemente. Dazu gehören z. B. auch ins Dach integrierte Solarmodule.

Reagiert hat auch die Versicherungswirtschaft. Immer häufiger wird im Schadensfall überprüft, ob der Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltung ihren "Obliegenheitspflichten", wie sie meist mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vereinbart wurden, nachgekommen ist. Zu diesen Pflichten kann es auch gehören, das Dach regelmäßig von Fachbetrieben überprüfen zu lassen. Entsprechende Dachwartungsverträge werden von den Dachdecker-Innungsbetrieben angeboten und können auch vor Regressansprüchen Dritter schützen, wenn etwa Dachteile benachbarte Gebäude beschädigen oder gar Passanten verletzen.

Den veränderten klimatischen Bedingungen und dem "Stand der Technik", der durch die Windsogsicherung im Fachregelwerk festgeschrieben ist, trägt auch die Rechtsprechung Rechnung. Längst ist bei Gericht nicht mehr "Windstärke 8" das Maß der Dinge. Nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung müssen Dächer unter Umständen auch Orkanstärken standhalten, so der Tenor aktueller Urteile.

Wer nach einem Unwetter den Auftrag zur Dachreparatur an die nächsten "Handwerker" vergibt, die in bester Drückerkolonnen-Manier gezielt auf Opfersuche gehen, kann dabei möglicherweise eine teure Überraschung erleben. Denn bei der Schadensregulierung können Gebäudeversicherer die Begleichung offensichtlich überteuerter Rechnungen verweigern. Und gerade die "mobilen Handwerkerkolonnen" sind für Preise nahe der Wuchergrenze bekannt.

Die regelmäßige Dachüberprüfung durch ortsansässige Fachbetriebe der Dachdecker-Innung ist die beste Präventionsmaßnahme. Die Auftragserteilung dieser Betriebe nach einem Schadensfall ist ein optimaler Schutz vor Reparatur-Pfusch und überzogenen Preisen.

Die Anschriften von Dachdecker-Fachbetrieben in der Region gibt es bei der nächsten Dachdecker-Innung und im Internet unter www.dachdecker-verband-nr.de

Ansprechpartner:

Herr Harald Friedrich
HF.Redaktion
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