(lifepr) (Düsseldorf, 17.04.2013) Drei untrügliche Anzeichen für den Frühling: Die Vögel beginnen mit dem Nestbau, die Bäume tragen erste Knospen und dubiose Handwerkerkolonnen bieten ihre Dienste an der Haustüre an.
Die Freude über die ersten beiden Frühlingsboten kann sehr schnell durch die mobilen Handwerkerkolonnen, im Branchenjargon auch "Dach-Haie" genannt, getrübt werden. Denn wer sich an der Haustüre zur Auftragserteilung für eine Dachüberprüfung oder Dachreparatur drängen lässt, muss dieses Geschäft oft teuer bezahlen.
Auch ohne Überprüfung steht für diese dubiosen "Handwerker" von vornherein fest, dass hier das Potenzial für eine überteuerte Dachreparatur oder -sanierung vorhanden ist. Unabhängig vom tatsächlichen Dachzustand wird ein dringender Handlungsbedarf erklärt. Zum Glück habe man gerade ohnehin in der Nähe zu tun oder verfüge über einen Sonderposten günstigen Materials. Meist noch schneller als die so überrumpelten Hausbesitzer ihre Unterschrift unter den Auftrag setzen, beginnen die Arbeiten am vermeintlich schadhaften Dach. Gründe für diese Eile sind die Aushebelung des gesetzlich garantierten Rücktrittsrechts bei Haustürgeschäften und die Absicht, dass durch den Dachabriss nachträglich nur schwer nachgewiesen werden kann, dass sich das Dach eigentlich in einwandfreiem Zustand befand - also keinerlei Reparaturbedarf bestand.
Um möglichst viele solcher gewinnbringenden Aufträge abzuarbeiten, wird von den "Dach-Hausierern" in den meisten Fällen erklärt, die arbeitsintensivere (und qualifizierte Facharbeit erfordernde) Optimierung der Wärmedämmung sei nicht notwendig. Der Auftraggeber möge daher bitte kurz unterschreiben, dass er auf diese Arbeiten verzichtet. Damit aber verstößt nun der Hausbesitzer gegen geltendes Recht - oder besser gesagt: Er übernimmt für den Rechtsverstoß der Handwerkerkolonne die Verantwortung. Denn die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt zwingend eine Wärmedämmung nach aktuellen Richtlinien vor, wenn mehr als 10% der Dachfläche repariert werden.
Eine seriöse Dachüberprüfung nach dem Winter und eine mögliche Dachreparatur aufgrund des Ergebnisses dieser Überprüfung erfolgt bei Dachdecker-Innungsbetrieben ausschließlich auf Anforderung des Kunden und nicht über "Drücker-Kolonnen". Üb-rigens werden bei diesen objektiven und fachmännischen Dach-Checks auch etwa vorhandene Solarmodule und deren Befestigung bzw. Anschluss an die Dacheindeckung einer gründlichen Inaugenscheinnahme unterzogen. Auch das ist ein weiterer Unterschied zum "schnellen Geschäft" der Dach-Haie an der Haustüre.
Werden im Rahmen einer seriösen Überprüfung Schäden am Dach festgestellt, erhält der Hausbesitzer dann ein nachvollziehbares Angebot, über das er in Ruhe - und nicht zwischen "Tür und Angel" - entscheiden kann.
Dies gilt übrigens auch für die Schadensfeststellung nach Unwettern. Auch solche Situationen nutzen unseriöse Handwerkerkolonnen gerne aus, um Hausbesitzer möglichst direkt im Anschluss an ein Unwetter zur übereilten Auftragserteilung zu nötigen.
Qualifizierte Dachdecker-Fachbetriebe in der Nähe können alle Hausbesitzer, die sich für die durchaus empfehlenswerte Überprüfung ihres Daches entscheiden, bei der regionalen Dachdecker-Innung erfragen oder im Internet unter www.dachdecker-verband-nr.de finden.
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Herr Harald Friedrich
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