(lifepr) (Berlin, 18.01.2011) Der Dachcheck ist nicht nur nach einem schneereichen Winter geradezu Pflichtprogramm für Hausbesitzer und Hausverwaltungen. Kleine Schäden können jetzt vom Dachdeckerfachbetrieb entdeckt werden, bevor sich daraus kapitale Dachschäden entwickeln.
Nach jedem Unwetter häufen sich die Schadensmeldungen an Dächern. Statistiken nach solchen Unwettern belegen, dass rund 85 % aller gemeldeten Dachschäden im Bereich bis 2.500 € liegen. Dies sind typische Schäden, die durch eine regelmäßige fachmännische Überprüfung des Daches vermeidbar gewesen wären. Daher werden auch Gebäudeversicherer immer kritischer bei der Schadensregulierung. Vielfach wird schon jetzt der Nachweis gefordert, dass eine regelmäßige Dachwartung erfolgt ist.
Diese Dachwartung sollte für Hausbesitzer und Hausverwaltungen so selbstverständlich sein, wie die regelmäßige Überprüfung der Heizungsanlage. Fällt diese aus, müssen die Bewohner allenfalls einige Tage frieren. Fällt aber die Schutzfunktion des Daches aus, sind alle Bauteile des Hauses sowie das gesamte Hab und Gut der Bewohner in Gefahr. Bleiben kleine Schäden am Dach unbemerkt, kann innerhalb weniger Monate z.B. die darunterliegende Wärmedämmung derart in Mitleidenschaft gezogen werden, dass nur noch eine komplette Sanierung hilft. Und die muss nach den gesetzlichen Vorgaben die Maßstäbe der Energieeinsparverordnung 2009 erfüllen. Ein oder zwei vom abrutschenden Schnee verschobene Dachziegel können also eine Komplettsanierung des Daches einschließlich der Wärmedämmung nach sich ziehen.
Neben dem unmittelbaren Dachschaden gibt es jedoch auch zahlreiche mittelbare Schäden am Gebäude, wie Eindringen des Wassers, wenn die Einfassungen von Dachfenstern oder die Dachrinne mangels Wartung keine ausreichende Wasserableitung mehr leisten können. Jörg-Dieter Mann, Landesinnungsmeister der Berliner Dachdecker, warnt gleichzeitig davor, unqualifizierte Handwerker oder gar mobile Arbeitskolonnen mit der Dachwartung zu beauftragen. Eine unsachgemäße Dachreparatur kann den Schaden nur noch weiter vergrößern und die Sanierungskosten in die Höhe treiben!
Gänzlich abgelehnt werden von der Landesinnung die von "ambulanten" Handwerkern angebotenen sogenannten Dachreinigungen. Grundsätzlich benötigt ein Dach keine Hochdruckreinigung mit der Algen- und Flechtenbildungen entfernt werden sollen. Hierdurch wird das Dach nur weiter geschädigt, ein echter Nutzen entsteht nicht.
Aufgrund der großen Nachfrage in den vergangenen Jahren wird in der Zeit vom 15. Februar bis 30. Juni 2011 bei zahlreichen Berliner Innungsbetrieben der "Kostenlose Dachcheck" angeboten. Hier wird der Innungsmeister das Dach begehen und auf vollständige Funktionstüchtigkeit überprüfen - wie es nur ein Fachmann kann. Dieser Dachcheck als erste Begutachtung sollte Einstieg in die regelmäßige, gründliche Dachwartung durch den Fachbetrieb sein. Der Wartungsumfang und eventuell notwendige Reparaturen können mit dem Dachdecker individuell vereinbart werden. Im Übrigen schützen regelmäßige Dachwartungen auch vor Regressansprüchen Dritter, wenn Teile des Daches bei einem besonders heftigen Orkan Autos oder benachbarte Gebäude beschädigen oder gar Menschen verletzen.
Der kostenlose Dachcheck beschränkt sich auf die Prüfung sichtbarer Schäden. Und vergessen Sie anschließend nicht, den Dachdecker auf einen Wartungsvertrag anzusprechen. Hier verfügen die Betriebe über entsprechende Musterverträge, die helfen, Schäden rechtzeitig zu entdecken und unnötige Mehrkosten zu vermeiden.
Natürlich ist es den Innungsmeistern im Rahmen dieser Aktion nicht möglich, dem Eigentümer in schriftlicher Form gutachterliche Vorschläge zur Dachsanierung zu machen. Dies bedarf einer separaten Vereinbarung über die dabei entstehenden Kosten. Auch bittet die Innung um Verständnis, dass pro Dach nur ein kostenloser Dachcheck zulässig ist. Wenden Sie sich bitte an einen Dachdecker aus Ihrem Bezirk, um lange Anfahrtswege zu vermeiden.
Zu guter Letzt weist die Landesinnung auf eine Vereinbarung mit der Inter-Versicherung hin: Danach erhalten alle Hausherren, die eine Bescheinigung des Dachdeckers über einen Dachcheck vorweisen, bei der Gebäudeversicherung einen Nachlass in Höhe von 10 %! Alle teilnehmenden Dachdeckerbetriebe sind in der Lage, dieses Schriftstück auszustellen.
Ansprechpartner:
Herr Harald Friedrich
HF.Redaktion Harald Friedrich