(lifepr) (Weilburg, 14.10.2020) Im Leben sind es manchmal nur Kleinigkeiten, die zur „großen Katastrophe“ führen. Gleiches gilt für das Dach des Hauses: Eine mit Laub und Ästen gefüllte Dachrinne oder ein lockerer Dachziegel können zum Auslöser eines kapitalen Dachschadens werden.
Der in letzter Zeit oft genannte Tipp für Hausbesitzer, selbst eine Sichtkontrolle der Dachfläche durchzuführen, ist wenig zielführend. Darauf weist der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen hin.
So können Nichtfachleute kaum beurteilen, ob eine Dacheindeckung von der Traufe bis zum First noch wind- und wettersicher ist. Auch die Befestigungen von Schneefangeinrichtungen, Blitzschutzanlagen oder Solarmodulen lässt sich mit einer reinen Sichtkontrolle durch Laien objektiv kaum bewerten.
Kommt es in der Sturmsaison Herbst/Winter dann zu Unwetterschäden, könnte sich das Berufen auf die sogenannte „Sturmklausel“ im Versicherungsvertrag der Gebäudeversicherung als wenig hilfreich erweisen. Denn aufgrund der zunehmenden Schadenhäufigkeit nehmen Versicherer nicht mehr „automatisch“ eine Regulierung von Gebäudeschäden vor, wenn Windstärke 8 überschritten wurde.
Ein Versicherungsnehmer muss seinen Obliegenheitspflichten gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) nachkommen. Dazu kann gehören, den versicherten Gegenstand so zu behandeln, dass Schäden vermieden oder begrenzt werden. Eine Verletzung der Obliegenheitspflichten kann sogar dazu führen, dass der Versicherer vor oder nach Eintritt des Versicherungsfalles von der Leistung ganz oder teilweise befreit ist.
Wird also z. B. eine regelmäßige Dachüberprüfung durch einen Fachbetrieb unterlassen, kann dies bis zur Ablehnung der Schadensregulierung nach einem Sturmschaden führen. Die Behauptung, man habe als Hausbesitzer (und damit als Nichtfachmann) eine Sichtprüfung vorgenommen, wird dann kaum ausreichend sein.
Daher empfiehlt der Landesinnungsverband, mit dem regelmäßigen DachCheck stets einen Dachdecker-Fachbetrieb zu beauftragen. Das im Rahmen dieses DachChecks erstellte Protokoll ist der beste Nachweis für die Erfüllung der Obliegenheitspflichten.
Bei einem solchen Fach-DachCheck wird das Dach einschließlich aller Komponenten wie Lüfterrohre, Kamineinfassungen, Solarmodule etc. unter die Lupe genommen. Und bei dieser Gelegenheit sollte auch gleich die Dachrinne gereinigt werden. Denn der nächste Herbstregen und das Schmelzwasser vom Schnee kommen ganz sicher.
Die Adressen von Fachbetrieben, die den DachCheck übernehmen, gibt es bei allen regionalen Dachdecker-Innungen und auf der Homepage des Landesinnungsverbands Hessen unter www.hessendach.de >Betriebssuche.
Ansprechpartner:
Herr Harald Friedrich
HF.Redaktion Harald Friedrich
Telefon: +49 (8165) 939754
Über Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen: Der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen vertritt als berufsständische Organisation die Dachdecker-Innungsbetriebe in den 18 angeschlossenen hessischen Dachdecker-Innungen. Sitz des Verbandes ist in Weilburg.
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