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Hauptversammlungsbeschlüsse der Telekom Austria AG

(lifePR) (Wien, )
Telekom Austria AG (VSE:TKA; OTC US: TKAGY) hielt heute ihre achte ordentliche Hauptversammlung ab.

Den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurde für das Geschäftsjahr 2007 die Entlastung erteilt, und die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft wurde für das Jahr 2008 zum Abschlussprüfer bestellt.

Bei Neuwahl des Aufsichtsrats wurde unter Tagesordnungspunkt 4 Frau Mag. Dr. Henrietta Egerth-Stadlhuber, eine Expertin auf dem Sektor Forschung und Innovation sowie Herr MMag. Peter J. Oswald, der in den Aufsichtsrat insbesondere seine internationale Erfahrung einbringen wird, bestellt. Herr Dkfm. Dr. Wolfgang C. Berndt sowie Dipl. Ing. Johann Haider scheiden aus dem Aufsichtsrat aus, da sie die satzungsgemäße Altersgrenze überschritten haben. Alle anderen Kapitalvertreter im Aufsichtsrat wurden wieder gewählt und stehen weiterhin zur Verfügung.

Darüber hinaus genehmigte die Hauptversammlung folgende Beschlussfassungen:

Für das Geschäftsjahr 2007 beträgt die Dividendenausschüttung wie vorgeschlagen 75 Eurocent pro dividendenberechtigter Aktie. Die Dividende wird am 26. Mai 2008 (Ex-Dividenden Tag) vom Kurs abgeschlagen und ab 28. Mai 2008 fällig (Auszahlungstag).

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007 wurde folgendermaßen beschlossen:

- für den Vorsitzenden EUR 30.000
- für die stellvertretende Vorsitzende EUR 22.500
- für jedes weitere Mitglied des Aufsichtsrates EUR 15.000
- das Sitzungsgeld wurde mit EUR 300 festgesetzt

Der Vorstand wurde in der Hauptversammlung vom 20. Mai 2008 ermächtigt, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG im gesetzlich jeweils höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber oder auf Namen lautende eigene Stückaktien während einer Geltungsdauer von 18 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 9 und einem höchsten Gegenwert von EUR 30 pro Aktie zu erwerben.

Der Vorstand wurde weiters ermächtigt, eigene Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstands/der Geschäftsführung und/oder zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Ausgabe an Mitarbeiter der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden; eigene Aktien zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen zu verwenden; eigene Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland zu verwenden; das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung von bis zu 46 Mio. eigener Aktien ohne Nennwert, die auf Inhaber oder Namen lauten, um bis zu EUR 100.326.000 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 192 AktG ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen; eigene Aktien gem. § 65 Abs 1 b AktG (i) jederzeit über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern; (ii) für die Dauer von 5 Jahren ab Beschlussfassung auf jede andere gesetzlich zulässige Art, auch außerbörslich, zu veräußern, wobei der Vorstand auch über den Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit entscheiden kann.

Diese Ermächtigung ersetzt die in der letzten Hauptversammlung am 30. Mai 2007 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossene Ermächtigung zum Rückkauf und zur Verwendung eigener Aktien.

Die vollständige Tagesordnung, Abstimmungsergebnisse und sonstige Dokumente finden Sie auf unsere Webseite unter www.telekomaustria.com/...
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