Doch Außengastronomie kostet die Besitzer von Restaurants, Kaffees und Bars oftmals viel Geld. Geld, das sie von den Kunden wieder einnehmen müssen. Wie viel Geld die Wirte bezahlen müssen, das klärte jetzt eine umfangreiche Erhebung des Reiseportals www.ab-in-den-urlaub.de. Denn oftmals werden die Gebühren auch unter Berücksichtigung der städtischen Besucher und Touristen erhoben. Angefragt wurden jedoch lediglich die "Sondernutzungsgebühren für Außenbewirtschaftung in der besten Lage" - das heißt beispielsweise an viel frequentierten Innenstadtplätzen- oder -straßen. Hierfür wurden die 117 größten deutschen Städte befragt. Ergebnis: Alleine deren Gastronomen müssen jährlich 16 Mio. € für die Aufstellung von Tischen, Stühlen und Sonnenschirmen an die Gemeinden überweisen.
Deutschlands "Gastro-Gebühren"-Wucherstädte
Deutschlands Wucherstadt im Eintreiben von Außengastronomie-Gebühren ist Hannover. Hier sind im Schnitt 256,80 pro Monat und Restaurant in der besten Lage fällig - bei angenommenen durchschnittlichen 20 Quadratmetern Stellfläche. Es folgen so unterschiedliche und auch eher unscheinbare Städte wie Rostock mit 250 €, Bonn, Darmstadt oder Konstanz mit jeweils 200 €. Rund ein Drittel der erhobenen Städte, genau 35, klassifiziert die Studie als "zu teuer". Neben den erwähnten sind das auch Städte wie Heidelberg, Tübingen, Potsdam, Mannheim, Wolfsburg, Saarbrücken, Passau, Pforzheim, Traunstein oder Neunkirchen im Saarland. Ob eine Stadt als "zu teuer" klassifiziert wird, hängt von der Gebühr in Relation zum Gäste- & Touristenaufkommen ab. Denn: Je weniger Gäste in einer Stadt, desto schwieriger ist die Erwirtschaftung städtischer "Gastro-Gebühren". Betrachtet man das Verhältnis der Gebührenhöhe mit der Anzahl der Gäste und Einwohner, so sind Straubing (+180%), Konstanz (123%) und Wuppertal (+117%) noch teurer als Hannover.
112 Tassen Kaffee jeden Monat mehr verkaufen, um die Gebühr abdrücken zu können
Um die städtischen Außengastronomie-Gebühren zu bezahlen, müssen in Deutschland pro Restaurant oder Bar im Monat durchschnittlich bis zu 112 Tassen Kaffee zusätzlich zum Preis von je 2,30 € oder etwa 122 Pils (0,3 Liter) zum Preis von je etwa 2,10 € verkauft werden. Tendenz: Steigend, da viele Kommunen pleite sind und dringend Geld benötigen. Entsprechend werden auch die "Außengastro-Gebühren" oftmals von Jahr zu Jahr angehoben.
Deutschlands "Gastro-Gebühren"-Mittelfeldstädte und "Gastro-Gebühren"-Billigheimer
Insgesamt 35 Städte wurden dem preislichen "Gastro-Gebühren"-Mittelfeld zugeordnet. Darunter waren Düsseldorf (133 €), Köln (126 €), Würzburg (120 €), Essen (100 €), Leipzig (100 €), Ludwigshafen (93,40 €), Erfurt (88 €), Chemnitz (81,80 €), Schwerin (80 €), Coburg (66,60) oder Esslingen (60 €).
Weitere 47 Städte können als ausgesprochen "außengastro-freundlich", da "günstig", bezeichnet werden. Hierzu gehören beispielsweise Münster, Bochum, Dresden, Frankfurt a.M., Mainz, Freiburg i.B., Heilbronn, Flensburg, Ulm, Ludwigsburg, Offenburg, Augsburg, Oldenburg, Frankfurt (Oder), Magdeburg, Berlin, Bremen, Aalen oder Kiel (siehe auch Tabelle 1). In diesen Städten sind im Monat lediglich zwischen 94,40 € und null € für eine 20-Quadratmeter-Stellfläche an den städtischen Säckel zu überweisen. Null € sind in fast keiner der 117 untersuchten deutschen Stadt zu bezahlen, außer in Kiel. "Diese seit 2005 gültige Regelung soll zur Attraktivitätssteigerung der Innenstand dienen", erklärte Arne Goy vom Amt für Kommunikation der Stadt Kiel den Studiendurchführenden. Seit der Null-Gebühren-Politik habe sich "die Anzahl der Freisitzanlagen mehr als verdoppelt". Augsburg nimmt mit seinen 40 € für einen 20-Quadratmeter Außengastronomie-Bereich übrigens sage und schreibe 6mal weniger Gebühren als die niedersächsische Hauptstadt Hannover oder das Ostsee-Städtchen Rostock.
Wer annimmt, große Städte mit vielen Besuchern und Touristen, machen grundsätzlich den großen Gebühren-Reibach pro Restaurant oder Bar, irrt. Überraschenderweise fehlen in der Liste der Städte mit den höchsten Sondernutzungsgebühren die meisten Großstädte mit ihren vielen Touristen. So sind weder München noch Frankfurt am Main, Stuttgart oder Berlin unter den teuersten Gastronomie-Gebühren-Metropolen vertreten. Allerdings ist beispielsweise Berlin auch nur im ersten Jahr verhältnismäßig günstig. Schon im zweiten Jahr verdoppelt sich der städtische Obolus - ist aber im Vergleich zu anderen Städten immer noch recht niedrig, im dritten Jahr steigt er aber weiter. Das ist vor allem deshalb bitter, da immer mehr Restaurants umfangreiche Freisitze aufbauen, um vor allem den aus den Innenräumen vertriebenen Rauchern eine angenehme Möglichkeit für das Paffen zu ermöglichen.
Außengastronomie-Einnahmen-Weltmeister: Von Berlin bis Hamburg oder Stuttgart
Erstaunlich: Nur rund ein Drittel aller erhobenen Städte wusste die Einnahmen aus Außengastronomie auf Heller und Pfennig genau zu benennen. In zwei Dritteln gehen die Einnahmen in einem Wust sonstiger Einnahmen unter. Transparenz scheint in vielen Fällen auch gar nicht erwünscht zu sein. Deshalb errechnete ab-in-den-urlaub.de für diese Städte einen Schätzwert, der sich an der Anzahl an Einwohnern sowie der Anzahl an Touristen pro Stadt, orientiert. Demnach dürften die folgenden Städte Deutschlands Außengastronomie-Einnahme-Weltmeister sein. Alle folgenden mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Gemeinden beruhen auf errechneten Schätzwerten, da diese keine konkrete Summe nennen konnten oder wollten.
Die Liste wird angeführt von Hamburg* mit Außengastronomie-Einnahmen in Höhe von 2,1 Mio. €. Es folgen Düsseldorf mit 1,0 Mio. €, Frankfurt a.M.* mit 710.873 €, Hannover mit 700.000 €, München mit 700.000 €, Nürnberg* mit 696.274 €, Berlin* mit 688.584 €, Köln mit 523.000 €, Stuttgart* mit 407.000 €, Rostock* mit 406.380 €. Die Außenbereiche der Restaurants oder Bars bringen auch den folgenden Städten jährlich nette Zusatzeinnahmen: Leipzig 203.830 €, Augsburg rund 190.000 €, Dortmund* rund 250.296 €, Aachen 170.000 €, Freiburg i. B. 149.000 €, Karlsruhe* 165.098 € und Mannheim* 227.656 €.
Durchschnittlich bezahlen die Wirte 4,65 € pro Quadratmeter im Monat für die außengastronomischen Stellflächen in guter Lage. Das sind immerhin 93 € für einen 20 Quadratmeter-Freisitz. Am teuersten ist der Quadratmeterpreis mit 12,84 im Monat in Hannover.
Bis zu 500 € für einen Erstantrag auf Außengastronomie sind in Köln zu überweisen
In der Regel begnügen sich die Kommunen aber nicht mit den Gebühren pro Quadratmeter Stellfläche. Vielmehr sind zusätzlich Antragsgebühren zu überweisen - und das nicht zu knapp: In den 117 untersuchten Städten sind im Schnitt 59,72 € für einen Erstantrag auf "Außengastro-Bewirtung" fällig. Der Folgeantrag im zweiten Jahr schlägt mit weiteren 33,93 € im Schnitt zu Buche. Die Studiendurchführenden haben nach Rücksprache mit den Kommunen, wo es nötig war, Mittelwerte zur Veranschaulichung gebildet (Tabellen 2 und 3). Spitzenreiter ist Köln mit bis zu 500 € für einen Erstantrag (inklusive 100 € für den Ortstermin). Weitere 400 € müssen die Gastronomen für den Folgeantrag begleichen. Damit liegt die Stadt, die gerne auch als "Klüngel-Metropole" bezeichnet wird, 737%, beziehungsweise 1079%, über dem Studienschnitt. Ebenfalls kräftig langt die deutsche Hauptstadt Berlin zu: Sie berechnet sowohl für den Erst- als auch Folgeantrag jeweils 433,50 €. Damit liegt der Erstantrag 626% und der Folgeantrag 1178% über dem Studienschnitt. Mit etwas Abstand folgen Münster (324 € für den Erstantrag) und Dresden (262,50 €).
Im Schnitt verlangen über 20% der untersuchten Städte mehr als 100 € für einen Erstantrag, 6% berechnen über 200 €. Positiv: Bei den Folgeanträgen verlangen nur knapp 8% der Städte mehr als 100 € und nur 3% lassen sich mehr als 200 € hinblättern. Schön zudem: In 16% der Städte fallen schon beim Erstantrag keine Gebühren an. Bei den Folgeanträgen verzichten immerhin 40% der Städte auf eine erneute Gebühr - eine davon ist Münster. Günstig sind unter anderem auch Städte wie Leipzig, Essen (beide 40 €), Moers (32 €), Düsseldorf (26,50 €) oder Wiesbaden (25 €). (weitere Informationen finden Sie in den Tabellen 3, 4, 6 und 7)
Überhaupt keine Antragsgebühren sind sogar in der teuren Außengastronomie-Stadt Hannover zu begleichen. Ähnlich kulant: Kempten, Hanau, Balingen, Verden (Aller), Marburg, Bergisch Gladbach, Fulda, Paderborn, Braunschweig, Halle (Saale), Siegen, Flensburg, Hamm, Gelsenkirchen, Bochum, Saarbrücken, Bonn und Dortmund (weitere Informationen finden Sie in Tabelle 3 und 4).
Basis dieser Studie bilden die Gebühren für bestehende Gastwirtschaften im Bemessungszeitraum Juli 2011.
Hintergrund zur Datenerhebung
Wenngleich die Recherche sehr sorgfältig durchgeführt und dokumentiert wurde, können die Studienmacher keine Gewähr für die Richtigkeit der von den Städten übermittelten Zahlen und Werte geben. So stellten die Studienmacher fest, dass einige Behördenmitarbeiter sich selbst nicht über die Gebührenhöhe im Klaren waren. So erhielten die Rechercheure stellenweise, auch bei den Korrekturschleifen, immer neue Zahlen. Dennoch gilt nun die Annahme, dass die dargestellten Zahlen und Fakten sich sehr nah an der Realität bewegen - im Zweifelsfall wurden Mittelwerte genommen aus unterschiedlichsten städtischen Übermittlungen.
Folgende 46 Städte übermittelten genaue Daten zu den Einnahmen aus der Außengastronomie 2010: Aachen, Aalen, Amberg, Augsburg, Bielefeld, Bonn, Bottrop, Bremen, Bremerhaven, Chemnitz (Daten zu 2011), Darmstadt, Dessau-Roßlau, Düsseldorf, Erlangen, Esslingen, Freiburg i.B., Fulda, Gera, Halle/ Saale, Hamm, Hannover, Heilbronn, Kassel, Kempten, Kiel, Koblenz, Köln, Krefeld, Leipzig, Ludwigsburg, Lüneburg, Mainz, Moers, Mülheim a.d.R., München (2011), Münster, Neubrandenburg, Offenbach/ Main, Offenburg, Passau, Pirmasens, Remscheid, Siegen, Solingen, Ulm und Wuppertal.
Folgende Städte lieferten Daten, jedoch war eine exakte Aufschlüsselung nicht möglich: Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Bergisch Gladbach, Berlin, Dortmund, Dresden, Duisburg, Erfurt, Essen, Jena, Neunkirchen, Osnabrück, Paderborn Pforzheim und Rostock.
Bis zum Stichtag 20.09.2011, 16 Uhr konnten oder wollten uns folgende Städte keine Angaben übermitteln: Baden-Baden, Balingen, Bochum, Celle, Coburg, Cottbus, Flensburg, Frankfurt (Oder), Frankfurt a.M., Fürth, Gelsenkirchen, Gießen, Göttingen, Hagen, Hamburg, Hanau, Heide, Hildesheim, Hof, Karlsruhe, Konstanz, Lübeck, Ludwigshafen/ Rhein, Magdeburg, Mannheim, Marburg, Minden, Mönchengladbach, Neuss, Nürnberg, Oberhausen, Oldenburg, Potsdam, Recklinghausen, Regensburg, Reutlingen, Saarbrücken, Salzgitter, Schwäbisch Hall, Straubing, Stuttgart, Suhl, Traunstein, Trier, Tübingen, Wiesbaden, Wolfsburg und Würzburg.