"Die heutige Entscheidung unterstreicht ganz klar unsere Argumentation während des ganzen Prozesses, nämlich dass die fraglichen Patente ungültig sind und nie Grundlage einer Klage hätten sein dürfen", so Joe Nauman, Vice President Corporate and Legal von Acushnet. "Wir waren die ganze Zeit über zuversichtlich, dass wir uns, sobald wir die Gelegenheit hätten, alle Beweise darzulegen, insbesondere auch nachdem das US-Patentamt immer wieder zu unseren Gunsten entschieden hatte, durchsetzen würden. Die Bestätigung durch das Bezirksgericht ist ein weiterer entscheidender Schritt in Rihtung der Beilegung der Klage."
Der Streit nahm im Januar 2006 seinen Anfang, als Acushnet hinsichtlich der vier fraglichen Patente die US-Patentbehörde um Revision bat. Callaway strebte im Februar 2006 eine Klage an, die besagte, dass die Golfballmodelle Titleist Pro V1 bestimmte Bereiche dieser Patente verletzten. Im März 2010 entschied eine Jury, wie es nach Meinung von Acushnet nicht anders zu erwarten war, dass alle vier reklamierten Patente irrelevant sind. Im vergangenen Monat bestätigte die US-Patentbehörde die Entscheidung der Patentanwälte, nach welcher die vier Callaway-Patente gegenstandslos sind. Heute bestätigte der Richter das Urteil der Jury als offensichtlich und lehnte eine Berufungsklage von Callaway ab. Callaway kann nun noch den Bundesgerichtshof anrufen.
Acushnet ist der führende Hersteller von Golfbällen und hält auf Golbälle weltweit über 700 aktive Patente - mehr als jeder andere Hersteller von Golfbällen. Die "Titleist Pro V1"-Golfballmodelle basieren auf den von Acushnet in den vergangenen 20 Jahren erworbenen und entwickelten Technologien. In ihnen allein finden mehr als 65 Patente von Acushnet ihre Anwendung und Umsetzung.