So beinhaltet der vorliegende Entwurf des Berliner Hochschulgesetzes zwar einen Passus, der regelt, „In der Lehre und in Prüfungen soll auf die Verwendung von eigens hierfür getöteten Tieren verzichtet werden, sofern es die mit dem Studium bezweckte Berufsbefähigung zulässt, andere Lehrmethoden und -materialien einzusetzen.“
Nach Aussage des Ärztevereins ist dies zwar ein Schritt in die richtige Richtung, die Regelung sei allerdings lückenhaft und unzureichend. So fehlt die Festlegung, dass neben getöteten auch keine lebenden Tiere verwendet werden sollen und auch in der Forschung auf die Verwendung von Tieren/Tierversuche verzichtet wird. Die Einschränkung „eigens hierfür“ getötete Tiere, schließt zudem die aus anderen Gründen getöteten Tiere, wie z.B. „Überschusstiere“ aus, die ebenfalls in der Lehre verwendet werden. Außerdem wird den Studierenden die Beweislast auferlegt, dass sie einen begründeten Antrag stellen müssen, um in Einzelfällen andere Leistungen statt der tierverbrauchenden Kurse anerkannt zu bekommen.
„Berlin missachtet hier die Zielvorgaben des Koalitionsvertrages von 2016, Berlin zur Hauptstadt tierversuchsfreier Forschung zu machen und unterstützt Studierende, die aus Gewissensgründen nicht an tierverbrauchenden Kursen teilnehmen möchten, nicht ausreichend“, so Sophie-Madlin Langner, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Ärzte gegen Tierversuche. Weiter ist im Beschluss des Abgeordnetenhauses mit Annahme der Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung von 2019 (1) festgelegt „Rechtssicherheit zu schaffen für Studierende, aber auch Beschäftigte der Hochschulen, die Tierversuche und Forschung und Lehre an Tieren, insbesondere solchen, die eigens hierfür getötet werden, ablehnen, und den Studierenden ersatzweise das Erbringen einer tiereinsatzfreien Studienleistung zu ermöglichen.“
Eine Lehre, die weiterhin die Verwendung von Tieren als Standard festlegt und Studierenden so große Hürden für eine tierversuchsfreie Ausbildung auferlegt, was bei Verweigerung tierverbrauchender Übungen häufig das Aus für das Studium bedeutet, ist nach Ansicht des Ärztevereins weder zeitgemäß noch hinnehmbar. Er verweist auf die im Grundgesetz verankerten Rechte auf Gewissensfreiheit und auf freie Berufswahl und weiter auf die über 1.000 Lehrmethoden, die didaktisch sinnvoll sind und keinen Tierverbrauch beinhalten. So wie in Hessen sollte auch eine Berichts- und Dokumentationspflicht im Hochschulgesetz verankert werden, um transparent die Anwendung und Entwicklung tierfreier Lehrmethoden und -materialien nachzuweisen und einen Austausch zwischen den Einrichtungen zu gewährleisten. Auch der Landestierschutzbeirat hatte sich in seinem Votum dafür ausgesprochen.
Bereits neun Bundesländer haben ein tierverbrauchsfreies Studium in ihren Hochschulgesetzen verankert. Ärzte gegen Tierversuche fordert die konsequente Etablierung eines tierversuchsfreien Studiums auch in Berlin, um damit den landeseigenen Zielvorgaben gerecht zu werden.
Quelle und weitere Information
(1) Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses, Drucksache 18/1872, 23.05.2019
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